Zitat Zitat von feiveline Beitrag anzeigen
Zitat Zitat von Alexandra Beitrag anzeigen
Da die Weiden auf einem Baugrundstück stehen werden meine Bekannten die Weiden schon beschneiden/fällen bevor die Blühte zu ende ist.
Das ist (ohne Fällgenehmigung) streng verboten, eigenes Grundstück hin oder her. Da macht das Naturschutzgesetz nunmal GsD keine Unterschiede, Weidenkätzchen sind für (Wild)bienen und -hummeln existenziell wichtig.

Sollte jemand sehen dass dort blühende Weiden gefällt oder auch nur stark beschnitten werden und dieses anzeigen kann die Strafe je nach Amt auch mal gut fünfstellig werden...
Und mit Fällgenehmigung? Ich frage nur, weil in der Nähe meines Gartens ständig irgendwo eine Kettensäge läuft, um Sträucher und Bäume zu fällen.

Mir kam heute tatsächlich schon die erste Hummel entgegengeflogen.
Für die Meisen ist mein Weidenkätzchen auch ein supertoller Zwischenlandeplatz, wenn das Futterhäuschen gerade überfüllt ist.