Zitat Zitat von Ralf Beitrag anzeigen
Zitat Zitat von feiveline Beitrag anzeigen
Zitat Zitat von Alexandra Beitrag anzeigen
Da die Weiden auf einem Baugrundstück stehen werden meine Bekannten die Weiden schon beschneiden/fällen bevor die Blühte zu ende ist.
Das ist (ohne Fällgenehmigung) streng verboten, eigenes Grundstück hin oder her. Da macht das Naturschutzgesetz nunmal GsD keine Unterschiede, Weidenkätzchen sind für (Wild)bienen und -hummeln existenziell wichtig.

Sollte jemand sehen dass dort blühende Weiden gefällt oder auch nur stark beschnitten werden und dieses anzeigen kann die Strafe je nach Amt auch mal gut fünfstellig werden...
Das Ganze ist in dem Moment hinfällig, wo der Grund eindeutig als Baugrund ausgeschrieben ist, denn dann muss der Erschließungsträger für Ausgleichsflächen und Bepflanzung sorgen.


LG
Ralf
Jein, aber die Diskussion würde hier zu weit führen und (scheinbar/leider) auch wohl eher nicht auf offene Ohren stoßen..

Nur eins von vielen Beispielen: http://friesen-paradies.de/baumfaell...-hindernissen/

Da meine Mutter vor ihrem Renteneintritt im örtlichen Naturschutz- und Gartenbauamt u.a. dafür zuständig war die Bußgeldbescheide zu fertigen und ich selber beruflich mit Neubauvorhaben zu tun habe, hab ich schon ein wenig Einblick in die Materie... so "einfach" wie Du es darstellst ist es nicht.
Möglich ja, aber gerade bei Weiden in der Blütezeit mehr als schwierig.