Da die Weiden auf einem Baugrundstück stehen werden meine Bekannten die Weiden schon beschneiden/fällen bevor die Blühte zu ende ist.
Das ist (ohne Fällgenehmigung) streng verboten, eigenes Grundstück hin oder her. Da macht das Naturschutzgesetz nunmal GsD keine Unterschiede, Weidenkätzchen sind für (Wild)bienen und -hummeln existenziell wichtig.
Sollte jemand sehen dass dort blühende Weiden gefällt oder auch nur stark beschnitten werden und dieses anzeigen kann die Strafe je nach Amt auch mal gut fünfstellig werden...
Das Ganze ist in dem Moment hinfällig, wo der Grund eindeutig als Baugrund ausgeschrieben ist, denn dann muss der Erschließungsträger für Ausgleichsflächen und Bepflanzung sorgen.
LG
Ralf
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