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Thema: Kann mein Vermieter was gegen meine hoppels sagen?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 11.04.2010
    Ort: Dortmund
    Beiträge: 2.246

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    Wenn dann auf dem Aushang aber x-Mal drauf steht "Ich fühle mich nicht gestört" ist doch alles paletti.
    Dann kann man dem Vermieter auch mit erhobenem Kopf kommen und ihn auffordern die Belästigungen zu benennen und wann/bei wem es dazu gekommen wäre.


    Mit dem Mieterschutz ist es natürlich richtig. Den habe ich jetzt auch schon seit ca t Jahren und habe schon diverse Male davon auch Gebrauch gemacht.
    Zuletzt auch in selber Situation, nur das ich Probleme mit den Nachbarn unter mir hatte und Rückenstärkung durch die Wohnungsgesellschaft hatte. Aber ohne Mieterschutz gings dann auch nicht.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 3.984

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    Ich würde das einfach nicht machen. Ab da diskutiert man dann "Sie haben es ja selbst geschrieben, dass es eine Belästigung ist." Ist doch unnötig und verschlechtert Deine Argumentation.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  3. #3
    *Gast*
    Gast

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    Ich würde es auch nicht machen (also das mit dem Zettel). Vielleicht aber mal den Anlass nehmen, die Nachbarn doch kennen zu lernen... Der Mieterschutz hat üblicherweise eine Sperrfrist, bis er auch rechtlich vertritt, also am besten hinein, egal ob es nun gerichtlich wird oder nicht.

  4. #4
    2. Vorsitzender Avatar von Burkhard
    Registriert seit: 22.05.2014
    Ort: Hannover
    Beiträge: 3.134

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    Es gibt nicht nur eine Sperrfrist. Auch Vorfälle, die sich vor Beginn der Mitgliedschaft im Miterschutzbund ereignet haben, sind nicht von der Rechtschutz abgesichert.
    Konservative sind Menschen, die mit 2 Beinen geboren wurde, aber nie gelernt haben, vorwärts zu gehen.
    Und sie versuchen, die Probleme von morgen mit den Lösungen von vorgestern in den Griff zu bekommen.

    "Wer so tut, als bringe er die Menschen zum Nachdenken, den lieben sie. Wer sie wirklich zum Nachdenken bringt, den hassen sie." - Aldous Huxley




  5. #5
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 17.035

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    Zitat Zitat von Burkhard Beitrag anzeigen
    Es gibt nicht nur eine Sperrfrist. Auch Vorfälle, die sich vor Beginn der Mitgliedschaft im Miterschutzbund ereignet haben, sind nicht von der Rechtschutz abgesichert.
    Ist halt auch die Frage ob man Lust und Zeit hat sich zu streiten oder sich nicht einfach einen vernünftigen Vermieter sucht...

  6. #6
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 10.189

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    Die Sperrfrist bezieht sich aber nur auf Gerichtsverfahren, nicht auf die "normale" Hilfe des Mietervereines.
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  7. #7
    *Gast*
    Gast

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    Zitat Zitat von feiveline Beitrag anzeigen
    Die Sperrfrist bezieht sich aber nur auf Gerichtsverfahren, nicht auf die "normale" Hilfe des Mietervereines.

    ja, schrieb ich ja

  8. #8
    Mit euch ist auch ein Teil von mir gegangen Avatar von rosilein
    Registriert seit: 07.02.2012
    Ort: bei Hannover
    Beiträge: 142

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    Zum rechtlichen kann ich nichts sagen. Aber ich gehe mal davon aus, dass deine Nachbarn ja eigentlich nur durch die Geruchsbelästigung auf deine Kleintierhaltung aufmerksam geworden sein können. Wen sollte es sonst warum stören, dass Kleintiere gehalten werden? Krach machen die ja nicht, so wie z. B. das ständige Bellen eines Hundes. Und ehrlich gesagt, noch nicht einmal alle 4 Tage die Klos sauber machen, finde ich zu wenig. Und wenn man das schon bis in den Hausflur riechen sollte, würde ich vllt. mal jemand Außenstehendes (Freundin oder Mutter) fragen wenn die kommen, ob sie Gerüche im Hausflur oder Wohnung wahrnehmen. Wieviele Klos hast du denn? Pinkeln sie auch sonst irgendwo hin außerhalb des Klos? Auf Decken oder Teppiche? Dann müsstest du das natürlich auch zeitnah waschen. Ich hatte nur ein Pärchen und habe ein Klo in der Wohnung gehabt. Ich habe jeden Tag mit Einmalhandschuhen das Pipistreu und die Köttel in einen Müllsack gemacht und wieder neu aufgefüllt. Ging ruck zuck. Alle 2 Wochen dann mal komplett ausgetauscht und Toilette mit Essig ausgeschrubbt. Ging super und bei mir hat es nie gerochen in der Wohnung. Und Kaninchen mögen auch gerne saubere Toiletten.

    Und dass du freie Wohnungshaltung hast, würde ich gar nicht an die große Glocke hängen.
    Geändert von rosilein (16.01.2016 um 19:42 Uhr)

  9. #9
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 17.035

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    Ich würde umziehen und mit dem zukünftigen Vermieter auch ehrlich sein was die Tieranzahl angeht, das erspart einige Probleme. Ich bin aber auch jemand der kein Interesse an Streit mit dem Vermieter hat....

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