(1) Mastkaninchen dürfen nicht einzeln gehalten werden. Abweichend von Satz 1 ist eine Einzelhaltung zulässig, wenn gesundheitliche oder verhaltensbedingte Gründe bei einem Kaninchen dies erfordern.
So und dann kommt das Totschlagargument, dass das eigene Tier keine anderen akzeptiert![]()
Lesezeichen