Zitat Zitat von Simmi14 Beitrag anzeigen
Das ist geregelt seit Ende 2014 in der neugefassten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV, Text hier im Abschnitt 6 ab §31:
http://www.gesetze-im-internet.de/ti...1BJNG000602310


Mastkaninchen dürfen nicht einzeln gehalten werden § 36, Abs. 1. Die Bestimmung gilt leider nicht für Zuchtkaninchen.
(1) Mastkaninchen dürfen nicht einzeln gehalten werden. Abweichend von Satz 1 ist eine Einzelhaltung zulässig, wenn gesundheitliche oder verhaltensbedingte Gründe bei einem Kaninchen dies erfordern.

So und dann kommt das Totschlagargument, dass das eigene Tier keine anderen akzeptiert