Huhuu,
ein krankes oder verletztes Wildtier darf (mit Genehmigung der Jägerschaft bzw. Förster) zur Aufzucht und Gesundpflege mitgenommen werden, danach MUSS es wieder in die Wildnis, ansonsten erfüllt man den Straftatbestand der Wilderei (§292 StGB). Das Strafmaß hierfür liegt zwischen 2 Jahren Gefängnis und hohen Geldstrafen.
Normalerweise sprechen sich allerdings die Jäger und Co. gegen eine Aufnahme aus, da "man der Natur seinen Lauf lassen sollte".
Deshalb bitte IMMER, wenn man ein verletztes oder verwaistes Wildtier findet, zuerst bei einer Wildtierstation anfragen, was man tun soll, BEVOR man das Tier mitnimmt.
Und es darf auch nicht jede Privatperson gesundpflegen oder aufziehen, sondern derjenige muss eine nachgewiesene Wildtierstation wie z.B. NABU, Wildtierhilfe Soltau etc. sein und muss entsprechende Kenntnisse nachweisen können.
Wildtiere sind als Babies und solange, wie sie sich direkt in Menschenhand befinden fast immer zahm und zutraulich, wenn man sie allerdings zurück in ihren natürlichen Lebensraum bringt, dann vergessen sie gaaanz schnell, meist innerhalb von wenigen Sekunden, wer sie bis dahin gefüttert und gepäppelt hat.
Deine Kollegin soll sich bitte DRINGEND mit Diana Erdmann von der Wildtierhilfe in Verbindung setzen (0170-8067830) oder mich direkt anrufen (0171-7894545).
Für ein Wildtier kann man noch so ein großes Gehege bauen, es wird nie reichen, um seinem Bewegungsdrang gerecht zu werden.![]()
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