
Zitat von
tapentia
Für die Polizei ist Dein Fall nur eine Ordnungswidrigkeit.
Hi,
mal kurz aus dem Off, ich lese meist nur mit aber sowas regt mich auf: ein Tier in den Müll werfen und damit dessen Tod zu verursachen ist mmN *keine* Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat. Fahrlässig passiert das nämlich nicht, im Müll landet ein Tier nur durch Vorsatz.
Stirbt ein Nin, weil es im Müll entsorgt wurde, hat sich der Halter meines Erachtens wegen Tiertötung durch Unterlassen gemäß § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB zu verantworten. Sollte sich die Polizei weigern eine Anzeige aufzunehmen wäre das wohl Strafvereitelung im Amt. Ich würde in dem Fall die zuständige Staatsanwaltschaft informieren.
LG Candide
Lesezeichen