Der TA sollte bei Gelegenheit nochmal die Tierimpfstoffverordnung, §40, 4 lesen: Es gibt Nachweispflichten bzgl. Datum der Abgabe, Mittel mit Zulassungsnummer, Chargenbezeichnung usw.
Insofern könnte er es im Impfpass unterlassen, müsste es aber über mehrere Jahre angeben können, auch Dir gegenüber. Bisschen albern.


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