Die Klage wäre absolut gerechtfertigt und würde mit Sicherheit Erfolg bringen. In den Verordnungen steht nirgendwo, dass die temporäre Herausgabe nur auf andere Ärzte beschränkt wäre, soweit ich das weiss. Aber das ist ja schnell geprüft.
Ich glaube nur, dass es über den anderen Tierarzt zielführender ist. Gegenüber Berufskollegen muss man schon ein bisschen korrekt sein.
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