Jedenfalls in der Humanmedizin umfasst das Recht auf Einsicht auch die Möglichkeit zur Anfertigung von Kopien, wenn diese nicht von der Praxis angefertigt werden können. Ansonsten können sie Dir die Kopiekosten in Rechnung stellen.
Das bezieht sich auf die gesamte Dokumentation, also auch alle bildgebenden Befunde.
Ich gehe davon aus, dass das mangels entgegenstehender Regelungen so auf die Tiermedizin übertragen werden würde.
Ich wäre da schon aus Prinzip hartnäckig und würde die Akte, bzw. Kopien der gesamten Akte unter Fristsetzung schriftlich anfordern.
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