Ich darf bei meiner TÄ die Röntgen und Ultraschallbilder abfotografieren oder lasse sie mir schicken. Natürlich darf ich sie auch zum Scannen mit heimnehmen.
Nur für ein paar Tage in einem Extra Umschlag. Es wird dort vermerkt, was ich mitbekommen habe und dann kann ich damit tun und lassen was ich will, Hauptsache ich bringe sie unversehrt wieder in die Praxis zurück.
Die Bilder an sich sind Eigentum des Tierarztes.


 
			
			 
 
				 
					
					
					
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