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Thema: Ärztewillkür

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 4.166

    Standard

    Die Antwort lautet: Kein Recht. Ganz im Gegenteil hat sogar der Tierarzt eine Pflicht, diese Unterlagen aufzubewahren.

    Lösung: Zu einem Tierarzt Deines Vertrauens gehen, dort die Sachlage erklären, auf die Ultraschallbilder hinweisen - vielleicht geben sie es an den Kollegen bzw. die Kollegin weiter.

    Ansonsten ist die Diagnosestellung und Vorgehensweise Deiner Tierärztin da so hundsmiserabel und unter dem Standard, dass eine klitzekleine Note an die Ärztekammer sicher einwandfrei wäre. Ein Arzt kann nicht für einen Behandlungserfolg einstehen, muss aber für korrekte, und das heisst: allgemein üblicher Sorgfalt entsprechende Behandlung einstehen - Dienstvertrag.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  2. #2
    mit Lenny im Herzen Avatar von Susanne K
    Registriert seit: 13.09.2011
    Ort: Worms
    Beiträge: 761

    Standard

    Zitat Zitat von april Beitrag anzeigen
    ... Ansonsten ist die Diagnosestellung und Vorgehensweise Deiner Tierärztin da so hundsmiserabel und unter dem Standard ...
    Danke dafür, dass offensichtlich nicht nur ich das so sehe
    LIFE isn´t about waiting for the storm to pass ...

    ... it´s about learning to Dance IN THE RAIN !!!

  3. #3
    - Out of Order -
    Registriert seit: 28.10.2012
    Ort: Weidenberg
    Beiträge: 1.673

    Standard

    Natürlich ist es absolut nicht ok, wie das bei dir abgelaufen ist.
    Aber ich würde meine Energie nicht in diese ganzen Recherchen etc. reinstecken, denn was bringt das? Willst du sie auf Herausgabe verklagen?

    Geh zu einem gescheiten TA und fang von vorne an, das spart enorm Nerven, auch wenn es ärgerlich ist, zweimal zu bezahlen.

    Gruß
    Kerstin

  4. #4
    mit Lenny im Herzen Avatar von Susanne K
    Registriert seit: 13.09.2011
    Ort: Worms
    Beiträge: 761

    Standard

    Es geht doch überhaupt nicht ums Geld und von verklagen habe ich auch nichts geschrieben.
    Wenn ersteres der Fall wäre, würde ich mir ja wohl kaum eine zweite Meinung einholen, sondern würde es so laufen lassen, da Pauline ja z.Zt. nicht auffällig ist.
    Und letzteres war auch nicht meine Absicht, allerdings hätte ich rechtlich etwas in der Hand gehabt, wäre ich noch einmal vorstellig geworden bevor ich in die andere Praxis fahre.

    Es ging mir einzig darum die Rechtslage abzuklären, da ich bei der ursprünglich gestellten schlechten Prognose es nach wie vor für sinnvoll erachte, zum Vergleich die vorherigen US-Bilder vorlegen zu können!
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