Die Antwort lautet: Kein Recht. Ganz im Gegenteil hat sogar der Tierarzt eine Pflicht, diese Unterlagen aufzubewahren.

Lösung: Zu einem Tierarzt Deines Vertrauens gehen, dort die Sachlage erklären, auf die Ultraschallbilder hinweisen - vielleicht geben sie es an den Kollegen bzw. die Kollegin weiter.

Ansonsten ist die Diagnosestellung und Vorgehensweise Deiner Tierärztin da so hundsmiserabel und unter dem Standard, dass eine klitzekleine Note an die Ärztekammer sicher einwandfrei wäre. Ein Arzt kann nicht für einen Behandlungserfolg einstehen, muss aber für korrekte, und das heisst: allgemein üblicher Sorgfalt entsprechende Behandlung einstehen - Dienstvertrag.