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Thema: Ärztewillkür

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Neoli
    Registriert seit: 11.06.2012
    Ort: Frankfurt
    Beiträge: 1.355

    Standard

    Ich weiß leider nicht wie es rechtlich ist aber, DU hast für den Ultraschall gezahlt, somit sind es auch DEINE Bilder.
    So wurde mir das zumindest mal bei Röntgenbildern erklärt. Und ich denke nicht das es bei US Bildern anders ist.
    Liebe Grüße
    Sarah

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 4.166

    Standard

    Zitat Zitat von Neoli Beitrag anzeigen
    Ich weiß leider nicht wie es rechtlich ist aber, DU hast für den Ultraschall gezahlt, somit sind es auch DEINE Bilder.
    So wurde mir das zumindest mal bei Röntgenbildern erklärt. Und ich denke nicht das es bei US Bildern anders ist.
    Das ist bei Röntgenbildern falsch und bei Ultraschallbildern auch. Sie hat nicht für die Ultraschallbilder bezahlt, sondern für die Untersuchung und Diagnose.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  3. #3

    Registriert seit: 30.08.2013
    Beiträge: 2.010

    Standard

    Du hast kein Recht, diese Bilder einzufordern. Du kannst höchstens "bitten", dir eine Kopie aushändigen zu lassen, sofern das möglich ist.
    Ich kenne es von Röntgenbildern, wenn diese digitalisiert sind, dass man sie auf CD mitbekommen kann. Die früheren Röntgenbilder, die noch "entwickelt" werden mussten, kann man soweit ich weiß, nicht vervielfältigen. Ob das bei Ultraschallbildern auch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Arzt hat sogar die Pflicht, diese Bilder über ein paar Jahre aufzuheben und kann daher die Originale nicht einfach so weiterreichen.

  4. #4
    Wenn ich es eh denke, kann ich es auch sagen. Avatar von Lena
    Registriert seit: 03.04.2011
    Ort: .
    Beiträge: 1.814

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    Ich darf bei meiner TÄ die Röntgen und Ultraschallbilder abfotografieren oder lasse sie mir schicken. Natürlich darf ich sie auch zum Scannen mit heimnehmen.

    Nur für ein paar Tage in einem Extra Umschlag. Es wird dort vermerkt, was ich mitbekommen habe und dann kann ich damit tun und lassen was ich will, Hauptsache ich bringe sie unversehrt wieder in die Praxis zurück.

    Die Bilder an sich sind Eigentum des Tierarztes.
    Liebe Grüße von Lena mit Fiete & Fatou Fizz Peng
    ❤️ unvergessen - Churchill und Montgomery ❤️

    Mamikreisel 🐰

  5. #5
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
    Registriert seit: 15.08.2006
    Ort: Kölsche Toskana
    Beiträge: 19.636

    Standard

    Die rechtliche Lage wurde bereits erklärt, aber es ist Usus, dass die Praxen die Unterlagen anfordern und auch wieder zurückschicken. So hat es mir jedenfalls mein TA erklärt.
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


    Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 4.166

    Standard

    Zumindest für Röntgenbilder vom Menschen gibt es auch eine Verordnung, nach der Röntgenbilder zur zeitlich begrenzten Verwendung herausgegeben werden müssen. Man möchte vermeiden, dass die Leute mehrfach geröntgt werden müssen und versehentlich verstrahlt werden.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  7. #7
    mit Lenny im Herzen Avatar von Susanne K
    Registriert seit: 13.09.2011
    Ort: Worms
    Beiträge: 761

    Standard

    Danke erst einmal

    Die meisten Aussagen hier decken sich mit dem was ich im Internet finden konnte.
    Zwar wusste ich durch meinen Beruf über die Rechtslage zur Aufbewahrungspflicht sowie über das Recht eines Patienten auf Akteneinsicht bescheid, die Rechtslage über die Herausgabe von Bildern war für mich bisher nicht relevant zu wissen, da Röntgen- und US-Bilder entweder extra in Auftragsleistung angefertigt und somit gleich dem Patienten mitgegeben wurden oder der Patient die Rö-Bilder nach unterschreiben eines Schriftstückes, welche die Herausgabe festhielt, haben konnte.

    Auch ich habe im Internet, so wie u.a. april schrieb, nur gefunden, dass der Arzt als "Verfasser" die Urheberrechte auch an Bildern hat und er lediglich vor Veröffentlichung zwecks Datenschutz dies mit dem Patienten abklären muss.

    Werde aber auf jeden Fall versuchen über die andere TA-Praxis die Bilder anzufordern, denn sollte sich am Montag herausstellen, dass doch etwas an dem ursprünglich mir genannten Befund etwas dran ist, so wäre es nach wie vor ja durchaus sinnvoll, vergleichen zu können in wie weit es sich verändert hat.
    LIFE isn´t about waiting for the storm to pass ...

    ... it´s about learning to Dance IN THE RAIN !!!

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Neoli
    Registriert seit: 11.06.2012
    Ort: Frankfurt
    Beiträge: 1.355

    Standard

    Zitat Zitat von april Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Neoli Beitrag anzeigen
    Ich weiß leider nicht wie es rechtlich ist aber, DU hast für den Ultraschall gezahlt, somit sind es auch DEINE Bilder.
    So wurde mir das zumindest mal bei Röntgenbildern erklärt. Und ich denke nicht das es bei US Bildern anders ist.
    Das ist bei Röntgenbildern falsch und bei Ultraschallbildern auch. Sie hat nicht für die Ultraschallbilder bezahlt, sondern für die Untersuchung und Diagnose.
    Oh, das ist gut zu wissen.
    Hätte ich nicht gedacht.
    Liebe Grüße
    Sarah

  9. #9
    mit Lenny im Herzen Avatar von Susanne K
    Registriert seit: 13.09.2011
    Ort: Worms
    Beiträge: 761

    Standard

    Kurze Aktualisierung für diejenigen, welche der Verlauf interessiert:

    Habe mit der Praxis des zunächst weiterbehandelnden TA telefoniert. Versuchen die Bilder anzufordern, finden auch alles sehr suspekt, gehen deshalb leider auch davon aus, dass sie die Bilder ebenfalls nicht bekommen, ein Versuch ist es aber wert.

    Bin jetzt echt mal gespannt ...
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  10. #10
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.975

    Standard

    Der Arzt muß Bilder einem Kollegen zur Einsicht überlassen, jedoch nicht Dir.
    Der Arzt der die Bilder angefertigt hat, hat auch die Aufbewahrunspflicht.

    Du kannst also am besten de neuen Arzt bitten sich die Bilder bei Praxis XY anzufordern.

  11. #11
    Trauert um Amy & Sam Avatar von Petra M.
    Registriert seit: 01.11.2008
    Ort: Herne NRW
    Beiträge: 6.579

    Standard

    Hallo Susanne

    Man was für ein hick hack
    Ich drücke die Daumen das die Praxis die Bilder bekommt.


    Liebe Grüße Petra
    Fine (25.11.2016) Emma (2.3.2017) Amy (14.05.2019) Sam (2.07.2019) Fussel (01.03.2022)

  12. #12
    Y - iyéwaye Avatar von Kaga
    Registriert seit: 25.07.2013
    Ort: RLP
    Beiträge: 989

    Standard

    Verstehen kann ich das nicht ganz,
    geht es den TÄ um mehr Geld, damit sie die Unterlagen rausgeben,
    weil ja "nur die Behandlung" an sich bezahlt wurde ?

    Ist es nicht verständlich und nachvollziehbar, dass man zum Wohle des Tieres den TA wechselt, bzw. eine zweite Meinung einholt und dem zu behandelnden Patienten dabei stressige Zweit/Doppelt-Untersuchungen erspart?

    (da hatten wir ja "Glück", bei Lino -
    das erste Mal in der Klinik und haben ohne weiteres eine CD mit Rö.bildern und einem ausführlichen Befund mitbekommen.)
    "Wir leben und wir lernen, aber wen(n) wir lieben, verlieren wir am Ende immer.“

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