Ich weiß leider nicht wie es rechtlich ist aber, DU hast für den Ultraschall gezahlt, somit sind es auch DEINE Bilder.
So wurde mir das zumindest mal bei Röntgenbildern erklärt. Und ich denke nicht das es bei US Bildern anders ist.
Ich weiß leider nicht wie es rechtlich ist aber, DU hast für den Ultraschall gezahlt, somit sind es auch DEINE Bilder.
So wurde mir das zumindest mal bei Röntgenbildern erklärt. Und ich denke nicht das es bei US Bildern anders ist.
Liebe Grüße
Sarah
Du hast kein Recht, diese Bilder einzufordern. Du kannst höchstens "bitten", dir eine Kopie aushändigen zu lassen, sofern das möglich ist.
Ich kenne es von Röntgenbildern, wenn diese digitalisiert sind, dass man sie auf CD mitbekommen kann. Die früheren Röntgenbilder, die noch "entwickelt" werden mussten, kann man soweit ich weiß, nicht vervielfältigen. Ob das bei Ultraschallbildern auch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Arzt hat sogar die Pflicht, diese Bilder über ein paar Jahre aufzuheben und kann daher die Originale nicht einfach so weiterreichen.
Ich darf bei meiner TÄ die Röntgen und Ultraschallbilder abfotografieren oder lasse sie mir schicken. Natürlich darf ich sie auch zum Scannen mit heimnehmen.
Nur für ein paar Tage in einem Extra Umschlag. Es wird dort vermerkt, was ich mitbekommen habe und dann kann ich damit tun und lassen was ich will, Hauptsache ich bringe sie unversehrt wieder in die Praxis zurück.
Die Bilder an sich sind Eigentum des Tierarztes.
Liebe Grüße von Lena mit Fiete & Fatou Fizz Peng
❤️ unvergessen - Churchill und Montgomery ❤️
Mamikreisel 🐰
Die rechtliche Lage wurde bereits erklärt, aber es ist Usus, dass die Praxen die Unterlagen anfordern und auch wieder zurückschicken. So hat es mir jedenfalls mein TA erklärt.
Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de
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Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411
Zumindest für Röntgenbilder vom Menschen gibt es auch eine Verordnung, nach der Röntgenbilder zur zeitlich begrenzten Verwendung herausgegeben werden müssen. Man möchte vermeiden, dass die Leute mehrfach geröntgt werden müssen und versehentlich verstrahlt werden.
Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"
Danke erst einmal
Die meisten Aussagen hier decken sich mit dem was ich im Internet finden konnte.
Zwar wusste ich durch meinen Beruf über die Rechtslage zur Aufbewahrungspflicht sowie über das Recht eines Patienten auf Akteneinsicht bescheid, die Rechtslage über die Herausgabe von Bildern war für mich bisher nicht relevant zu wissen, da Röntgen- und US-Bilder entweder extra in Auftragsleistung angefertigt und somit gleich dem Patienten mitgegeben wurden oder der Patient die Rö-Bilder nach unterschreiben eines Schriftstückes, welche die Herausgabe festhielt, haben konnte.
Auch ich habe im Internet, so wie u.a. april schrieb, nur gefunden, dass der Arzt als "Verfasser" die Urheberrechte auch an Bildern hat und er lediglich vor Veröffentlichung zwecks Datenschutz dies mit dem Patienten abklären muss.
Werde aber auf jeden Fall versuchen über die andere TA-Praxis die Bilder anzufordern, denn sollte sich am Montag herausstellen, dass doch etwas an dem ursprünglich mir genannten Befund etwas dran ist, so wäre es nach wie vor ja durchaus sinnvoll, vergleichen zu können in wie weit es sich verändert hat.![]()
LIFE isn´t about waiting for the storm to pass ...
... it´s about learning to Dance IN THE RAIN !!!
Kurze Aktualisierung für diejenigen, welche der Verlauf interessiert:
Habe mit der Praxis des zunächst weiterbehandelnden TA telefoniert. Versuchen die Bilder anzufordern, finden auch alles sehr suspekt, gehen deshalb leider auch davon aus, dass sie die Bilder ebenfalls nicht bekommen, ein Versuch ist es aber wert.
Bin jetzt echt mal gespannt ...
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Der Arzt muß Bilder einem Kollegen zur Einsicht überlassen, jedoch nicht Dir.
Der Arzt der die Bilder angefertigt hat, hat auch die Aufbewahrunspflicht.
Du kannst also am besten de neuen Arzt bitten sich die Bilder bei Praxis XY anzufordern.
Verstehen kann ich das nicht ganz,
geht es den TÄ um mehr Geld, damit sie die Unterlagen rausgeben,
weil ja "nur die Behandlung" an sich bezahlt wurde ?
Ist es nicht verständlich und nachvollziehbar, dass man zum Wohle des Tieres den TA wechselt, bzw. eine zweite Meinung einholt und dem zu behandelnden Patienten dabei stressige Zweit/Doppelt-Untersuchungen erspart?
(da hatten wir ja "Glück", bei Lino -
das erste Mal in der Klinik und haben ohne weiteres eine CD mit Rö.bildern und einem ausführlichen Befund mitbekommen.)
"Wir leben und wir lernen, aber wen(n) wir lieben, verlieren wir am Ende immer.“
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