oder "Kennt jemand die Rechtslage zur Herausgabe von US-Bildern?!"
Wie vielleicht der/die Eine oder Andere bereits mitbekommen hat, bin ich auf der Suche nach einem neuen TA, da die bisherigen nicht mehr in Frage kommen.
( http://kaninchenschutzforum.de/showthread.php?t=99083 )
Aufgrund der diagnostizierten Blasenproblematik bei unserem Paulinchen und aus Sorge etwas zu versäumen habe ich mich nun entschieden, zur Überprüfung der Diagnose vorerst einen weiter-entfernten TA aufzusuchen.
Kurz zur Erläuterung um meine Aufgebrachtheit über soviel Ärztewillkür besser zu verstehen.
Anfang des Jahres war ich zum ersten Mal in der Praxis H. in Worms.
Einmal mehr bedauere ich, den Namen nicht ausschreiben zu dürfen, denn vor solchen Ärzten müsste meiner Meinung in entsprechenden Foren ausdrücklich gewarnt werden !!!
Der Erstkontakt in eben dieser Praxis verlief durchaus zufriedenstellend, wobei sich mir im Nachhinein nun der Gedanke aufdrängt, dass es sich hierbei, aufgrund des vereinbarten Impftermins und bei der Anzahl meiner Tieren, auch um eine größere Summe leicht und schnell verdientes Geld handelte.
Bei eben diesem Erstkontakt erwähnte ich natürlich auch, dass im Rahmen einer leichten Aufgasung bei Pauline als Ursache eine Blasenproblematik im Sinne von Blasenschlamm/Blasengries von einer Kollegin diagnostiziert worden sei.
Frau Dr. H. empfahl mir daraufhin dies per US näher abklären zu lassen und wir vereinbarten einen Termin, da ich Pauline 1,5 Stunden vorher eine Entwässerungstablette verabreichen müsse.
Am Rande sei erwähnt, dass die verabreichte Tablette nichts brachte, sprich Pauline war nicht bereit auch nur einen Tropfen Pipi in der Box, in welche ich sie sofort nach Verabreichen der Tabl. setzten sollte, zu machen. Was mir aber auch im Voraus schon klar war und ich dies auch äußerte, da Pauline unser einziges Nin ist, welches wirklich konsequent, obwohl Außenhaltung, die Toilette benutzt.
In der Praxis angekommen mussten wir dann noch eine Weile warten, da die TÄ erstens Urin wollte um ihn zu untersuchen und zweitens der US mit voller Blase nur schwer möglich sei. Da Pauline aber weiterhin nicht gewillt war dem Geforderten nachzukommen, versuchte die TÄ schließlich manuell die Blase zu entleeren, was jedoch auch nicht gelang.
Bei dem anschließenden US kam dann folgendes heraus:
( und ich möchte noch erwähnen, dass Paulinchen vollkommen ruhig ca. eine halbe Stunde bei mir auf dem Schoß auf dem Rücken lag - an ihr als zappelndes Kaninchen kann es also nicht gelegen haben !!! )
1. die TÄ fand zwei Nieren, welche aber am falschen Platz seien ( viel zu weit unten Richtung Steiß )
2. die TÄ fand noch zwei weitere Nieren !!!, welche auch von der Lage her besser passen würden, konnte mir aber nicht erklären, was denn dann das Andere sei
3. die TÄ diagnostizierte eine eventuell-tumoröse Zubildung im Bereich der Blase, eventuell auch in die Blase hineinreichend, welche sie aber ebenfalls nicht genau bestimmen könne
4. die TÄ riet mir zu einer OP ( nannte es Probe-Lap, Lap. mit Gewebeentnahme zur näheren Bestimmung ) , jedoch sollte ich mich schon einmal mit dem Gedanken vertraut machen, dass es u.U. besser wäre, Paulinchen gar nicht mehr wach werden zu lassen
Aufgrund des für mich doch etwas anmutenden "Fischen im Trüben" im Rahmen der US-Untersuchung und des teilweise nicht erklärbaren Gesichteten und vor allem der Tatsache, dass Pauline offensichtlich ja keinerlei Probleme zu haben schien, bat ich mir Bedenkzeit aus.
In der Folge kam dann eines zum anderen was mein Vertrauen in die Kompetenz auf der einen Seite und die Vertrauenswürdigkeit ( vieles schien reine Geldmacherrei zu sein ) auf der anderen Seite in die TÄ soweit erschütterte, dass ich mich entschied, mir einen neuen TA zu suchen und vor allem das Damoklesschwert, welches trotz allem immer noch über Paulinchen und mir hing, durch eine zweite Meinung abklären zu lassen.
Soviel zur Vorgeschichte, welche zwar leider etwas länger aber eben auch wirklich wichtig ist, um meinen Ärger gänzlich zu verstehen.
Nachdem ich mich nun also endlich für eine Praxis entschieden hatte, rief ich in der Praxis H. an und bat um die Herausgabe der von mir damals vorgelegten Röntenaufnahmen und einer Kopie der US-Bilder, da ich mir gerne eine Zweitmeinung einholen würde.
Mit Missfallen hatte ich natürlich gerechnet, konnte meiner Meinung nach mein Vorgehen jedoch schlüssig begründen damit, dass die TÄ selbst sich ja nicht sicher gewesen sei, ich wiederum aber, bevor ich Pauline erneut innerhalb kurzer Zeit sowohl einer Narkose als auch einer OP mit Bauchschnitt aussetzen wolle, einfach mir sicherer sein wolle/müsse.
Die TA-Helferin sicherte mir zu mit der TÄ zu sprechen, wollte jedoch den Namen des "mitbehandelten" Kollegen/In mit kompletter Adresse zwecks Überweisung, was ich eigentlich gar nicht wollte, mir aber letztendlich egal war.
Als ich die Unterlagen dann abholen konnte, sprich gestern, waren in dem Umschlag jedoch lediglich die Röntgenaufnahmen, welche ich selbst damals mitgebracht hatte, und ein kleineres Briefkuvert. Angesprochen auf die US-Bilder, welche von ihnen und vor allem zuletzt angefertigt worden waren, bekam ich zur Antwort:
Sie würden ihre Bilder nicht digitalisieren und eine Herausgabe der Originale wäre aus rechtlichen Gründen nicht möglich !
Als ich daraufhin meinte, eine Kopie der ausgedruckten Originale würde mir ja schon reichen ...
Hatten sie auf einmal gar keinen Drucker um US-Bilder auszudrucken und digitalisieren würden sie, wie bereits erwähnt, nicht um sie mir auf CD zu ziehen !
Nun völlig perplex, da ich mir eigentlich sicher war, dass die TÄ nach bezeichnen und vermessen der Organe, die Bildausschnitte auch ausgedruckt hatte, sprach ich mein Unverständnis darüber aus, wie denn ein Vergleich im Sinne einer zweiten Meinung möglich sein solle, wenn ich den vorherigen Befund in Form der Bilder nicht vorlegen könne.
Antwort: In dem Umschlag/auf der Überweisung hätte die TÄ ihren Befund ausführlich festgehalten, dass würde reichen ! ... und ich solle auf jeden Fall angeben, dass sie eine Befundübermittlung des Kollegen wünschten !
Im Auto öffnete ich natürlich sofort das Kuvert und las völlig fassungslos was da stand:
Kaninchen, weiblich - nicht kastriert ...
war schon der erste Aufreger, denn:
-- 1. ist Pauline kastriert
-- 2. habe ich es nicht nur schriftlich auf dem Anmeldeformular vermerkt sondern auch mündlich mehrfach erwähnt
-- 3. war ein wichtiger Punkt in der Fragestellung, dass die diagnostizierte Blasenproblematik erst nach der Kastra auftrat
... wurde zwecks US-Diagnostik, bei länglichem Strang im caudalen Abdomen im Rahmen der palpatorischen Untersuchung tastbar, bei mir erneut vorgestellt.
Davon war nie ein Wort gefallen im Vorfeld der US-Untersuchung. Vielmehr war es so, dass eben diesen "verdickten Strang" ICH erwähnte, welche eine Kollegin im Vorfeld der im nachhinein erfolgten Kastra einmalig hatte ertasten können.
Die US-Untersuchung ergab keine Auffälligkeiten der Blase. Der Tastbefund war unverändert.
Verdachts- / Diagnose:
Umfangsvermehrung kaudales Abdomen
...
Da mir bereits vorher lediglich auf Klingeln die Tür einen Spalt weit geöffnet wurde und die Aushändigung der Unterlagen bzw. das Gespräch durch eben diesen Spalt erfolgte, verzichtete ich auf ein erneutes Klingel, auch um mich erst einmal wieder etwas zu beruhigen.
So, nun kennt ihr die Geschichte und daher meine Bitte, weiß jemand um die Rechtslage was das Herausgeben von US-Bildern angeht ?!
Habe im Internet recherchiert, jedoch nichts eindeutiges gefunden
Und diese TÄ wollte unser Paulinchen aufschneiden, was stimmt denn nun ... hat sie damals gelogen um Geld zu machen, oder lügt sie heute bzw. hat ihre Unterlagen nicht richtig gesichtet vor Befundausstellung und warum gibt sie mir die US-Bilder nicht ?
Und um gleich vorweg zu nehmen ...
@ Katharina
Nein, das ist nicht die TÄ mit dem Spritzen-Cocktail, was ich hiergegen aber auch als Lappalie ansehe
@ Grusche
Ja, das ist eine der TÄ, welche du mir damals empfohlen hast. Solltest du Dir vielleicht vermerken, um sie nicht weiterhin zu empfehlen.
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