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Thema: Fragen zu Gartenfreiläufen bei Mietwohngrundstücken

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    kaninchenlos Avatar von Ulrike
    Registriert seit: 18.09.2010
    Ort: Erkrath / Düsseldorf
    Beiträge: 167

    Standard

    Zitat Zitat von Tammy_83 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Ayline7 Beitrag anzeigen
    Hunde und Katzen sind in dem Mietobjekt nicht erlaubt, die Gefahr dahingehend also gering.
    Laut dem neuem Gesetz sind doch nun Hunde und Katzen erlaubt, der Text 'Keine Tierhaltung' im Mietvertrag ist doch vorige Tage im Gesetz gestrichen worden, oder?

    Demnach kann sich doch jetzt jeder Hund(e) und Katze(n) zulegen???!!!
    Das war ein Gerichtsurteil und keine Gesetzesänderung. Und nicht jeder darf einfach drauf los. Die Größe der Wohnung ist entscheidend, ob der Hund stört usw. Es ist alles schwammiger geworden.

    Und zum Volierendraht wir haben kein grünes genommen, da dies kunststoffbeschichtet ist. Wir haben das verzinkte gnommen, das mind. 1,2 mm Stärke haben muß und und eine Maschenweite max. 19mm. Hier ist nochmal alles nachzulesen.
    Liebe Grüße
    Ulrike

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tammy_83
    Registriert seit: 07.05.2008
    Ort: NRW
    Beiträge: 429

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    Ich hatte das nur so halb mitbekommen, aber das beruhigt mich ja, hatte schon Angst daß unsere Mitmieter nun auch Tiere halten dürften.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Elfi
    Registriert seit: 01.10.2010
    Ort: Nürnberg
    Beiträge: 853

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    Der Hund müsste also an den Stellen über den Zaun und über meine Volierendraht. Das schafft der auch nur ich gehe das Risiko ein.
    Du hast Nerven

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