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Thema: Fragen zu Gartenfreiläufen bei Mietwohngrundstücken

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ayline7
    Registriert seit: 15.01.2012
    Ort: Nürnberg
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    Standard

    Zitat Zitat von kristin83 Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Ayline7 Beitrag anzeigen
    Muss ich das Anbringen von Volierdraht am Gartenzaun eigentlich vorher vom Vermieter genehmigen lassen?
    Nein, mußt Du nicht.

    Alles was spurlos wieder rückbaubar ist kannst Du einfach machen.
    Genau. Ich hab hier auch nichts genehmigen lassen. Ist ja alles wieder abbaubar bei Auszug.
    Danke da habt ihr mich schonmal beruhigt:-)
    Wie hoch würdet ihr den Volierdraht machen? Der Jägerzaun um den Garten ist nicht nur "löchrig" sondern meiner Meinung auch zu niedrig.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Elfi
    Registriert seit: 01.10.2010
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    Hallo Ayline,
    ich traue mich nicht, meine Kaninchen frei im Garten laufen zu lassen, obwohl unser Gartenzaun 1,20 m hoch ist. Das ist aber kein Hindernis für einen Hund, wenn er unbedingt in den Garten will.
    Bitte überleg Dir das, denn der Freilauf sollte nicht nur aus- sondern auch einbruchsicher sein.

    VG, Elfi

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ayline7
    Registriert seit: 15.01.2012
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    Beiträge: 244

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    Der Freilauf im Garten soll ja nur unter Aufsicht erfolgen. Niemals würde ich sie alleine frei lassen, das wäre mir auch zu gefährlich.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 17.05.2010
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    Beiträge: 1.402

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    Also mein Zaun ist 1m hoch bzw zu den Nachbarn 1,20. Allerdings ist mein Garten ja auch schon 2m höher als die Umgebung, also inkl. Zaun von außen ca. 3m. Katzen schaffen das trotzdem da rein zu kommen. Ich weiss ja nicht wie euer Garten liegt - aber so 1,5m würd ich den Zaun schon hoch machen - eben damit nicht mal eben was von draußen rein springen kann. Und auch schauen, dass es unten dicht ist.
    LG, Kristin mit Benni und Muffin.
    RIP Roxy, Lucky, Lucy, Puh, Minnie, Krümel, Flo, Molly, Leo,Lina, Fussel, Twila, Cookie

  5. #5
    Zeppelinchen im Farbenrausch Avatar von Walburga
    Registriert seit: 01.05.2012
    Ort: Aichach
    Beiträge: 3.198

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    Der Hund der 2 von meinen erwischt hat, ist über einen 1,50 m Zaun, der oben noch 2 Reihen Stacheldraht hatte, gehüpft.
    Vorher ist er durch eine Schar von Hühnern getrottet, denen er nichts getan hat. Meine Mutter war ca. 100 m entfernt mit Gartenarbeiten beschäftigt.

    Wirkliche Sicherheit kann man nur mit einem Zaun ohne Dach nicht erreichen, ob der nun 1 m oder 1,50 m hoch ist.

    Da kann man nur hoffen, das Umfeld zu kennen und das Risiko richtig einzuschätzen.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ayline7
    Registriert seit: 15.01.2012
    Ort: Nürnberg
    Beiträge: 244

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    Hunde und Katzen sind in dem Mietobjekt nicht erlaubt, die Gefahr dahingehend also gering, wobei unser Gartenanteil ja nicht rießig ist. Unter Aufsicht bisschen zusätzlich Auslauf zu gewähren halte ich in der Wohngegend für Vertretbar. Die Terrasse selbst ist erhöht und rundum geschützt, trotzdem finde ich es schön wenn sie zusätzlich noch unter Aufsicht im Grünen hoppeln können.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Elfi
    Registriert seit: 01.10.2010
    Ort: Nürnberg
    Beiträge: 853

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    Wenn ein Hund über den Zaun springt, hilft es auch nicht, wenn Du dabei bist. So schnell kann man gar nicht reagieren.

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tammy_83
    Registriert seit: 07.05.2008
    Ort: NRW
    Beiträge: 429

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    Zitat Zitat von Ayline7 Beitrag anzeigen
    Hunde und Katzen sind in dem Mietobjekt nicht erlaubt, die Gefahr dahingehend also gering.
    Laut dem neuem Gesetz sind doch nun Hunde und Katzen erlaubt, der Text 'Keine Tierhaltung' im Mietvertrag ist doch vorige Tage im Gesetz gestrichen worden, oder?

    Demnach kann sich doch jetzt jeder Hund(e) und Katze(n) zulegen???!!!

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