Prinzipiell gilt vom Naturschutzgesetz her die "Handstrauß-Regel". Das heißt, dass man von wild wachsenden Pflanzen (Gräser, Kräuter, Zweige...) maximal eine Handstrauß-Menge mitnehmen darf. Ich glaube das entspricht so ungefähr der Menge, die zwischen Daumen und Zeigefinger passt.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen (wie bei bewirtschafteten Flächen, geschützten Pflanzen, der Verwendung für gewerbliche Zwecke etc.). Ich bin mir auch nicht sicher, ob das in allen Bundesländern gleich gehandhabt wird. Hier wäre eine tolle Übersicht einer bayrischen Seite mit näheren Infos.
Fremde Bäume auf Streuobstwiesen beschneiden würde ich (ohne Erlaubnis) auf gar keinen Fall. Wenn man ein paar Wassertriebe abzwackt dürfte das vermutlich keinen stören, aber wenn man an die tragenden Äste geht, kann das je nach Situation schätzungsweise einen riesen Ärger geben. Ich würde lieber versuchen herauszufinden, wem das Grundstück gehört und um ne Pflückerlaubnis bitten. Nach meiner Erfahrung wird einem das gestattet...ich bekomme so bei einigen Streuobstwiesen praktischerweise sogar Bescheid, wann gespritzt wird, damit ich sie im kritischen Zeitraum meiden kann.
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