Das Röntgenbildproblem hat man in einer Klinik sicher mehr als in einer kleinen einzelnen Praxis wo man selber namentlich bekannt ist.
In der Tierklinik wollen täglich zig-Menschen Rö-Bilder ausleihen und versprechen hoch und heilig diese schnell wieder abzugeben. Das Ende vom Lied ist das die Praxis in 50% der Fälle die Bilder nie wieder sieht.
Es ist so wie Frasim sagte: Aufbewahrungspflicht hat der Arzt der die Bilder angefertigt hat, natürlich muß dieser die Aufnahmen jederzeit an einen Kollegen schicken wenn dieser die Bilder anfordert.
Der Tierbesitzer hat jedoch keinen Anspruch auf die Bilder, so ist das Gesetz.


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