Das Problem sind die Belege und die Aufbewahrungsfristen. Gibt es eine Prüfung und ständig fehlen die Bilder zu den Akten, dann kann angezweifelt werden, ob die Leistungen erbracht wurden. Oder ob ein Röntgen abgerechnet und und dafür eine z.b. viel höhere Kostenpflichtige Behandlung, statt dessen erfolgte. (Wettbewerbsverstoss gegen Kollegen)
Fordert ein Kollege die Befunde an, so gibt es eine Notiz in der Akte und die Befunde sind nach wie vor "abgreifbar". Also es ist Belegbar das diese Leistung erbracht wurde, auch wenn die Beschaffung des orginals u.U. dann einige Tage dauert.
Ferner ist es so, das Röntgen Bilder auch mal zur Beweis Sicherung benötigt werden. Daher die 10 Jahres Frist der Aufbewahrung.
Du zahlst die Leistung und den Auftrag für die Röntgenbilder. Gehören tun sie aber nur dem Arzt, der sie auch angefertigt hat.
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