Ergebnis 1 bis 20 von 62

Thema: verweigertes Röntgenbild-Recht?!

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Frasim
    Gast

    Standard

    Das Problem sind die Belege und die Aufbewahrungsfristen. Gibt es eine Prüfung und ständig fehlen die Bilder zu den Akten, dann kann angezweifelt werden, ob die Leistungen erbracht wurden. Oder ob ein Röntgen abgerechnet und und dafür eine z.b. viel höhere Kostenpflichtige Behandlung, statt dessen erfolgte. (Wettbewerbsverstoss gegen Kollegen)

    Fordert ein Kollege die Befunde an, so gibt es eine Notiz in der Akte und die Befunde sind nach wie vor "abgreifbar". Also es ist Belegbar das diese Leistung erbracht wurde, auch wenn die Beschaffung des orginals u.U. dann einige Tage dauert.

    Ferner ist es so, das Röntgen Bilder auch mal zur Beweis Sicherung benötigt werden. Daher die 10 Jahres Frist der Aufbewahrung.

    Du zahlst die Leistung und den Auftrag für die Röntgenbilder. Gehören tun sie aber nur dem Arzt, der sie auch angefertigt hat.

  2. #2
    irrelevant Avatar von Humannequin
    Registriert seit: 31.05.2012
    Ort: im Norden
    Beiträge: 946

    Standard

    Danke, Frasim
    "Es gibt keine Verbindung zwischen Politik und Wahrheit, Captain." - Londo, (Babylon 5, 3x02"Bombenterror" )

    Vielleicht sollte man schon mal eine Reise zum Andromeda-Nebel in Erwägung ziehen...

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Maren86
    Registriert seit: 03.10.2008
    Ort: Karlsruhe
    Beiträge: 2.617

    Standard

    Vielen Dank für die Infos!
    Ich finds trotzdem bescheuert, wir gehen oft dorthin und die Ärztin, die sie sehen möchte, arbeitete in genau dieser Klinik.
    Ganz ehrlich, ich finde es nicht in Ordnung!Ich würde sie am selben Tag wieder abgeben.


    Sie soll sie jetzt anfordern, vielleicht gehts dann eher, wobei ich meine Zweifel habe.

  4. #4
    Liane, Amali, Udo & Lina für immer im Herzen Avatar von Carmen P.
    Registriert seit: 13.11.2011
    Ort: Berlin
    Beiträge: 3.623

    Standard

    Ich weiß jetzt nicht, ob es am TA liegt, ich habe bisher immer die Röntgenbilder ausgeliehen bekommen.
    Einmal als ich für mich eine Kopie machen wollte und das andere Mal, als eine andere TÄ mich bat, ob ich die alte Bild mitbringen könnte.
    Beide Male wurden mir ohne Probleme die Bilder gegen eine Unterschrift ausgehändigt.

  5. #5
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 17.037

    Standard

    Das Röntgenbildproblem hat man in einer Klinik sicher mehr als in einer kleinen einzelnen Praxis wo man selber namentlich bekannt ist.

    In der Tierklinik wollen täglich zig-Menschen Rö-Bilder ausleihen und versprechen hoch und heilig diese schnell wieder abzugeben. Das Ende vom Lied ist das die Praxis in 50% der Fälle die Bilder nie wieder sieht.

    Es ist so wie Frasim sagte: Aufbewahrungspflicht hat der Arzt der die Bilder angefertigt hat, natürlich muß dieser die Aufnahmen jederzeit an einen Kollegen schicken wenn dieser die Bilder anfordert.
    Der Tierbesitzer hat jedoch keinen Anspruch auf die Bilder, so ist das Gesetz.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Maren86
    Registriert seit: 03.10.2008
    Ort: Karlsruhe
    Beiträge: 2.617

    Standard

    Wir sind dort schon seit Jahren und er kennt uns sehr gut.
    Ich kanns nicht verstehen, rein aus menschlicher Sicht.
    Wenn es das Gesetz ist, muss es eben die TÄ anfordern und gut ist.

  7. #7
    Liane, Amali, Udo & Lina für immer im Herzen Avatar von Carmen P.
    Registriert seit: 13.11.2011
    Ort: Berlin
    Beiträge: 3.623

    Standard

    Genau so ist es, Maren.
    Ich drücke weiterhin die Daumen für die Kleine.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Backenzähne recht kurz
    Von anneB im Forum Krankheiten *
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 21.02.2012, 17:51
  2. Antworten: 155
    Letzter Beitrag: 01.06.2011, 23:12

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •