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Thema: TA verweigert weitere behandlung - kann man rechnungen einfordern?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Astrid Avatar von asty
    Registriert seit: 05.12.2011
    Ort: Rheine
    Beiträge: 4.061

    Standard

    Zitat Zitat von stiefelchen Beitrag anzeigen
    ich erhielt heute per post die erbetenen "rechnungen"... keine aufgeschlüsselten rechnungen, sondern so eine art behandlungsprotokoll mit circa- summen, in dem protokoll stimmen zwar die behandlungsdaten, aber da steht bspw. "besitzer verabreichte kein schmerzmittel" (definitiv unwahr) oder "besitzer verweigerte euthanasie" - fakt war hier: die TÄ fragte mich direkt als ich ein aufgegastes tier aus der TB holte: einschläfern oder röntgen? ich sagte "röntgen".

    ganz davon ab ist es plötzlich viel weniger geld, als ich tatsächlich bezahlt habe

    tja. ich kann nur sagen: es passt ins gesamtbild der praxis...

    unglaublich.
    Was ist das denn für eine dubiose Praxis. Lass dir das nicht gefallen. Ich würde weiter hartnäckig die Rechnungen rausfordern. Vielleicht hilft ja auch, wenn man mal mit einem Anwalt droht. Und erst DANACH gegen diesen falschen Bericht angehen. Sonst rücken sie die Rechnungen sicher gar nicht mehr raus.

  2. #2
    Frasim
    Gast

    Standard

    Du hast ein Recht auf eine korrekt aufgeschlüsselte Rechnung.

    Allerdings kein Recht auf "Behandlung". Selbst bei sog. "Notfällen" lehnen TÄ häufig eine Behandlung bei den Wildtieren ab.

    Selbst ich bin schon in meiner Praxis mit einer der TÄ so aneinander gekracht das sie mich vor die Wahl gestellt hat mit "gehen oder bleiben" und wenn ich "bleibe" dann nach ihren Spielregeln und nicht nach meinen. Ist das Vertrauen futsch, dann kann jeder Partei die Zusammenarbeit auflösen.

    Welches Marbocyl hattest Du denn? Das FD oder das 1%?

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