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Thema: TA verweigert weitere behandlung - kann man rechnungen einfordern?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von stiefelchen
    Registriert seit: 08.07.2009
    Ort: schleswig-holstein
    Beiträge: 1.715

    Standard

    ich habe bisher dort immer bar bezahlt und keine rechnung bekommen, ist es denn erlaubt bzw. ist die praxis verpflichtet, im nachhinein mir die rechnungen zu geben? es geht um rechnungen von januar 2012 bis gestern für insgesamt 3 kaninchen.
    kann man die rechnungen nachfordern?
    oder bin ich da auf den goodwill der praxis angewiesen?
    danke, LG
    Lebenskünstler ist, wer seinen Sommer so erlebt,
    dass er ihm noch den Winter wärmt.

  2. #2
    Vertrauensperson Avatar von Margit
    Registriert seit: 31.03.2010
    Ort: Ratingen
    Beiträge: 7.758

    Standard

    Da die Leistungen des Tierarztes sowie die Vergabe von Medikamenten umsatzsteuerpflichtig sind, muss er eine Rechnung ausstellen. Fordere diese bitte nach.

  3. #3
    die Von-Möhre-Gang Avatar von Jenny
    Registriert seit: 31.03.2008
    Ort: bei den Kaninchen
    Beiträge: 9.968

    Standard

    Du benötigst doch die Rechnungen für nun folgenden Behandlungen bei einem anderen Tierazt, damit nachvollzogen werden kann, was behandlet und verabreicht wurde. Die Rechnungen stehen Dir natürlich zu. Ich kenne sowas auch gar nicht, also ohne Rechnung (ich verzichte meist auf den Ausdruck, da ich den nicht benötige, aber ich kann sie bei meinem TA immer nachfordern, weil alles im Computer abgespeichert ist)

    Ich würde den Sachverhalt auf jeden Fall der entsprechenden Kammer melden, dieses Gesamtverhalten geht gar nicht.
    Viele hoppsige Grüße von der Von-Möhre-Gang & Jenny

  4. #4
    Vertrauensperson Avatar von Margit
    Registriert seit: 31.03.2010
    Ort: Ratingen
    Beiträge: 7.758

    Standard

    Was noch anzumerken ist: Tierärzte müssen sich an die GOT halten. Da manche Tierärzte auch mal Rabatte einräumen oder die ein oder andere Behandlung kostenlos durchführen, darf das so natürlich auf der Rechnung nicht erwähnt werden. Sonst würde er nach außen hin offenbaren, dass er sich an die GOT nicht gehalten hat. Und das ist strafbar.

  5. #5
    Nika
    Gast

    Standard

    Echt nicht zu fassen, wie sich diese TÄ verhält.

    Ich hoff Du findest einen anderen guten TA.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von stiefelchen
    Registriert seit: 08.07.2009
    Ort: schleswig-holstein
    Beiträge: 1.715

    Standard

    ich erhielt heute per post die erbetenen "rechnungen"... keine aufgeschlüsselten rechnungen, sondern so eine art behandlungsprotokoll mit circa- summen, in dem protokoll stimmen zwar die behandlungsdaten, aber da steht bspw. "besitzer verabreichte kein schmerzmittel" (definitiv unwahr) oder "besitzer verweigerte euthanasie" - fakt war hier: die TÄ fragte mich direkt als ich ein aufgegastes tier aus der TB holte: einschläfern oder röntgen? ich sagte "röntgen".

    ganz davon ab ist es plötzlich viel weniger geld, als ich tatsächlich bezahlt habe

    tja. ich kann nur sagen: es passt ins gesamtbild der praxis...

    unglaublich.
    Lebenskünstler ist, wer seinen Sommer so erlebt,
    dass er ihm noch den Winter wärmt.

  7. #7
    Nika
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von stiefelchen Beitrag anzeigen
    fakt war hier: die TÄ fragte mich direkt als ich ein aufgegastes tier aus der TB holte: einschläfern oder röntgen? ich sagte "röntgen".
    Echt nicht zu fassen...
    möcht nicht wissen, wieviele Halter da die 1. Option wählen aus Kostengründen oder weil sie es einfach nicht abschätzen können...

  8. #8
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 25.08.2011
    Ort: Hannover
    Beiträge: 403

    Standard

    oh weia. kann man sowas nicht auch mal der presse melden. ist doch sch****wenn die einfach so weiter machen kann ohne einen auf den Deckel zu bekommen
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

  9. #9
    Astrid Avatar von asty
    Registriert seit: 05.12.2011
    Ort: Rheine
    Beiträge: 4.299

    Standard

    Zitat Zitat von stiefelchen Beitrag anzeigen
    ich erhielt heute per post die erbetenen "rechnungen"... keine aufgeschlüsselten rechnungen, sondern so eine art behandlungsprotokoll mit circa- summen, in dem protokoll stimmen zwar die behandlungsdaten, aber da steht bspw. "besitzer verabreichte kein schmerzmittel" (definitiv unwahr) oder "besitzer verweigerte euthanasie" - fakt war hier: die TÄ fragte mich direkt als ich ein aufgegastes tier aus der TB holte: einschläfern oder röntgen? ich sagte "röntgen".

    ganz davon ab ist es plötzlich viel weniger geld, als ich tatsächlich bezahlt habe

    tja. ich kann nur sagen: es passt ins gesamtbild der praxis...

    unglaublich.
    Was ist das denn für eine dubiose Praxis. Lass dir das nicht gefallen. Ich würde weiter hartnäckig die Rechnungen rausfordern. Vielleicht hilft ja auch, wenn man mal mit einem Anwalt droht. Und erst DANACH gegen diesen falschen Bericht angehen. Sonst rücken sie die Rechnungen sicher gar nicht mehr raus.

  10. #10
    Frasim
    Gast

    Standard

    Du hast ein Recht auf eine korrekt aufgeschlüsselte Rechnung.

    Allerdings kein Recht auf "Behandlung". Selbst bei sog. "Notfällen" lehnen TÄ häufig eine Behandlung bei den Wildtieren ab.

    Selbst ich bin schon in meiner Praxis mit einer der TÄ so aneinander gekracht das sie mich vor die Wahl gestellt hat mit "gehen oder bleiben" und wenn ich "bleibe" dann nach ihren Spielregeln und nicht nach meinen. Ist das Vertrauen futsch, dann kann jeder Partei die Zusammenarbeit auflösen.

    Welches Marbocyl hattest Du denn? Das FD oder das 1%?

  11. #11
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 25.08.2011
    Ort: Hannover
    Beiträge: 403

    Standard

    Zitat Zitat von stiefelchen Beitrag anzeigen
    ich habe bisher dort immer bar bezahlt und keine rechnung bekommen, ist es denn erlaubt bzw. ist die praxis verpflichtet, im nachhinein mir die rechnungen zu geben? es geht um rechnungen von januar 2012 bis gestern für insgesamt 3 kaninchen.
    kann man die rechnungen nachfordern?
    oder bin ich da auf den goodwill der praxis angewiesen?
    danke, LG
    ja, die rechnungen müssen ja da sein für den ihre buchführung und wenn sie dir nicht ausgehändigt haben hast du ja ein recht auf den nachweis der leistung.
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

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