Zitat Zitat von Birgit Beitrag anzeigen
ist alles etwas schwierig. grundsätzlich verpflichtet sich aber der neue besitzer eine kontrolle unangemeldet zuzulassen u. in den meisten th wird das m.e. auch so im vertrag aufgenommen.
Ist oft im Vertrag, wird aber dadurch nicht gültiger. Mit einem begrenzten Zeitraum besteht eine gewisse Möglichkeit, dass ein Richter das akzeptieren würde, aber drauf verlassen kann man sich nicht.
Die Rücknahme ist genau das gleiche, denn: So lange es keine wirklich eindeutig festgelegten Kriterien gibt, ab wann die Rückgabe abzuwickeln ist, kann die Rückgabe selbst strittig sein. In dem Fall verbleibt das Kaninchen dann beim Eigentümer bzw. können sich die Eigentümer wehren. Anders läge der Fall, wenn das Tierheim einen Eigentumsvorbehalt bis Abschluss der Nachkontrolle (oder Ablauf der 6 Monate) vertraglich vereinbart hätte. Denn dann wäre das Tierheim Eigentümerin und könnte das Tier selbstverständlich mitnehmen.