hallo,
bei uns im tierheim unterschreiben die leute, die ein tier übernehmen im übereignungsvertrag, daß sie mit einer unangemeldeten nachkontrolle einverstanden sind.
dort steht auch noch, daß bei misständen das tier unverzüglich ohne rückerstattung des übereignungsbetrages mitgenommen werden darf.

allerdings ist das befristet auf 6 monate, dann geht das tier komplett in den besitz des neues besitzers über. danach ein tier herauszuholen geht dann über den ganz normalen wahnsinnsweg des amtsvet...wie normal üblich.

ich finde aber auch man sollte so ungefair 4 wochen mit einem besuch warten. ein tier benötigt eine gewisse eingewöhnungszeit und wird dann erst langsam seine persönlichkeit entfalten und gerade bei kaninchen sind vergesellschaftungen ja auch nicht mal schnell innerhalb einiger tage gemacht. das benötigt schon eine gewisse zeit.

es gibt aber auch die kehrseite.....da kamen schon kaninchen nach 4 wochen zurück, die waren halbtot gebissen. ...oder halbtot wegen eines schnupfenschubs durch stress verursacht ( bei uns im th )

ist alles etwas schwierig. grundsätzlich verpflichtet sich aber der neue besitzer eine kontrolle unangemeldet zuzulassen u. in den meisten th wird das m.e. auch so im vertrag aufgenommen.