Wenn es erstmal losgeht und mir noch was einfällt, komme ich ganz bestimmt nochmal auf dich zu
Danke und Liebe Grüße
Wenn es erstmal losgeht und mir noch was einfällt, komme ich ganz bestimmt nochmal auf dich zu
Danke und Liebe Grüße
Zur rechtlichen Seite kann ich Dir noch sagen, dass unangemeldete Kontrollen nicht rechtens sind (wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder zu grossem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte), egal, ob das im Schutzvertrag vereinbart wurde oder nicht.
Du hast kein Recht, eingelassen zu werden, egal, was im Schutzvertrag vereinbart wurde.
Du hast auch kein Recht, das Tier sofort mit zu nehmen. Es ist, wenn im Schutzvertrag oder nach nach Art der Umstände der Übergabe keine Aufbewahrung oder Versorgung vereinbart wurde, Eigentum des Tierhalters. Allenfalls kann das Tierheim über seine gesetzlichen Vertreter oder vor Gericht die Rückforderung durchsetzen. Wenn Du dazu keine Vollmacht hast, wirst Du das nicht tun dürfen.
Die Nachkontrollen finden aber de facto mehr auf der menschlichen Ebene und nicht auf der rechtlichen Ebene statt.
Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"
Hallo April,
danke für die rechtlichen Erklärungen.
Ich möchte den Haltern auch lieber mit Hilfe zur Seite stehen(so denn nötig), als sie zu belehren, aber es ist immer wichtig zu wissen, wie weit man gehen darf.
Interessant-dankeschön!
Unvergessen:
Hoppel 27.09.2001, Floppy 23.04.2005, Nuwi 05.08.2009
Knoppers 06.04.2012, Lilly 14.04.2012, Gismo 21.04.2012, Paulchen 03.05.2012, Mogli 02.11.2012
Irgendwo gab es hier mal einen Thread, Erfahrungen mit Nachkontrollen hiess der; findest Du bestimmt über die Suche. Da waren einige, die fanden unangemeldet voll doof, aber ich kann mich erinnern, dass die ein oder anderen schrieben, wie man die unangemeldete Situation erleichtern kann. Das wäre vielleicht noch nützlich für Dich.
Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"
Werde den Thread gleich mal raussuchen, das wäre sehr interessant für mich!
Selber würden mich unangemeldete Besuche vermutlich auch etwas nerven, aber ich denke, es wäre sinnvoll, damit die Leute nicht vorgewarnt sind und mögliche Missstände vorher beseitigen können.
Verstehen kann ich es dennoch, wenn die Halter es lieber vorher angemeldet hätten, aber ich denke, unangemeldet ist es wirklich an hilfreichsten.
Tipps, wie man diese Situationen "entschärfen kann" oder erleichtern kann, nehme ich gerne an.
Begebe ich jetzt auf die Suche nach dem Thread(danke für die Info)
Unvergessen:
Hoppel 27.09.2001, Floppy 23.04.2005, Nuwi 05.08.2009
Knoppers 06.04.2012, Lilly 14.04.2012, Gismo 21.04.2012, Paulchen 03.05.2012, Mogli 02.11.2012
hallo,
bei uns im tierheim unterschreiben die leute, die ein tier übernehmen im übereignungsvertrag, daß sie mit einer unangemeldeten nachkontrolle einverstanden sind.
dort steht auch noch, daß bei misständen das tier unverzüglich ohne rückerstattung des übereignungsbetrages mitgenommen werden darf.
allerdings ist das befristet auf 6 monate, dann geht das tier komplett in den besitz des neues besitzers über. danach ein tier herauszuholen geht dann über den ganz normalen wahnsinnsweg des amtsvet...wie normal üblich.
ich finde aber auch man sollte so ungefair 4 wochen mit einem besuch warten. ein tier benötigt eine gewisse eingewöhnungszeit und wird dann erst langsam seine persönlichkeit entfalten und gerade bei kaninchen sind vergesellschaftungen ja auch nicht mal schnell innerhalb einiger tage gemacht. das benötigt schon eine gewisse zeit.
es gibt aber auch die kehrseite.....da kamen schon kaninchen nach 4 wochen zurück, die waren halbtot gebissen. ...oder halbtot wegen eines schnupfenschubs durch stress verursacht ( bei uns im th )
ist alles etwas schwierig. grundsätzlich verpflichtet sich aber der neue besitzer eine kontrolle unangemeldet zuzulassen u. in den meisten th wird das m.e. auch so im vertrag aufgenommen.
Ist oft im Vertrag, wird aber dadurch nicht gültiger. Mit einem begrenzten Zeitraum besteht eine gewisse Möglichkeit, dass ein Richter das akzeptieren würde, aber drauf verlassen kann man sich nicht.
Die Rücknahme ist genau das gleiche, denn: So lange es keine wirklich eindeutig festgelegten Kriterien gibt, ab wann die Rückgabe abzuwickeln ist, kann die Rückgabe selbst strittig sein. In dem Fall verbleibt das Kaninchen dann beim Eigentümer bzw. können sich die Eigentümer wehren. Anders läge der Fall, wenn das Tierheim einen Eigentumsvorbehalt bis Abschluss der Nachkontrolle (oder Ablauf der 6 Monate) vertraglich vereinbart hätte. Denn dann wäre das Tierheim Eigentümerin und könnte das Tier selbstverständlich mitnehmen.
Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Lesezeichen