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Thema: Nachkontrollen bei Kaninchen für das Tierheim

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandra B.
    Registriert seit: 09.04.2012
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    Freut mich aber zu hören, dass es in den 4 Jahren erst zweimal dazu kommen musste, dass das Kaninchen wieder zurückmusste und die meisten halter verantwortungsvoll umgehen

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von andreaD.
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    Beiträge: 297

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    Nein, es bleibt bei einer einmaligen Kontrolle.
    Übertreiben darf man es auch nicht, sonst fühlen die Leute sich völlig überwacht und holen sich das nächste Tier vom Züchter weil der sich nicht dafür interessiert wo das Tier hinkommt.
    Es kommt mal vor dass ich angebe dass MIR die Haltung nicht einwandfrei gefällt.
    Dann schreibe ich auf einen Vordruck WAS genau ich bemängle und ein anderer NK fährt nach der von mir angegeben Zeit nochmal hin um zu sehen, ob diese Mängel beseitigt wurden.
    Das wird den Leuten aber auch mitgeteilt.
    Lg.
    Andrea

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandra B.
    Registriert seit: 09.04.2012
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    Beiträge: 1.118

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    Stimmt, ich hatte nicht bedacht, dass sich die Leute dann eventuell überwacht oder gegängelt fühlen könnten.
    Dann werde ich das wohl auch bei der einmaligen Kontrolle belassen und es bei Missständen so wie du halten und eine Frist zur Verbesserung setzen, die dann nochmal kontrolliert wird.

    ich danke dir für deinen Rat!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von andreaD.
    Registriert seit: 12.08.2008
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    Beiträge: 297

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    Gerne!
    Frag ruhig, wenn dir noch was einfällt.
    Lg.
    Andrea

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandra B.
    Registriert seit: 09.04.2012
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    Beiträge: 1.118

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    Wenn es erstmal losgeht und mir noch was einfällt, komme ich ganz bestimmt nochmal auf dich zu

    Danke und Liebe Grüße

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
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    Beiträge: 3.984

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    Zur rechtlichen Seite kann ich Dir noch sagen, dass unangemeldete Kontrollen nicht rechtens sind (wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder zu grossem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte), egal, ob das im Schutzvertrag vereinbart wurde oder nicht.
    Du hast kein Recht, eingelassen zu werden, egal, was im Schutzvertrag vereinbart wurde.
    Du hast auch kein Recht, das Tier sofort mit zu nehmen. Es ist, wenn im Schutzvertrag oder nach nach Art der Umstände der Übergabe keine Aufbewahrung oder Versorgung vereinbart wurde, Eigentum des Tierhalters. Allenfalls kann das Tierheim über seine gesetzlichen Vertreter oder vor Gericht die Rückforderung durchsetzen. Wenn Du dazu keine Vollmacht hast, wirst Du das nicht tun dürfen.
    Die Nachkontrollen finden aber de facto mehr auf der menschlichen Ebene und nicht auf der rechtlichen Ebene statt.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandra B.
    Registriert seit: 09.04.2012
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    Beiträge: 1.118

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    Hallo April,

    danke für die rechtlichen Erklärungen.
    Ich möchte den Haltern auch lieber mit Hilfe zur Seite stehen(so denn nötig), als sie zu belehren, aber es ist immer wichtig zu wissen, wie weit man gehen darf.
    Interessant-dankeschön!
    Unvergessen:
    Hoppel 27.09.2001, Floppy 23.04.2005, Nuwi 05.08.2009
    Knoppers 06.04.2012, Lilly 14.04.2012, Gismo 21.04.2012, Paulchen 03.05.2012, Mogli 02.11.2012

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