Sorry Zwirbel - aber ich habe hier 7 Seiten lang alle möglichen Argumente gelesen, warum deine Vermieterin NICHT im Recht ist und stattdessen DU im Recht bist! Aber dennoch sprichst du die ganze Zeit davon, dass sie in zwei Wochen kommt, zur Kontrolle und du die Tiere bis dahin raus setzen musst.
Ich komme auch nicht umhin zu sagen, dass du es selbst nicht anders willst.
Mit wievielen Argumenten soll man dir noch versuchen klar zu machen, dass deine Tiere ohne weiteres weiterhin in der Wohnung bleiben dürfen(!) und du sie nicht raus setzen musst. Du kannst sie sogar den ganzen Sommer über drin behalten, wenn du willst.
Auch musst du deine Vermieterin in keinster Weise in die Wohnung eintreten lassen.
Klar - wenn es um die Wand geht und sie diese mit einem Fachmann gemeinsam besehen möchte, dann musst du ihr den Zutritt zum besagten Raum gestatten. Aber nur, wenn sie wirklich nur wegen der Wand da ist und einen Fachmann dabei hat! Andere Räume darf sie nicht besichtigen. Das darfst du ihr ohne weiteres verweigern. Schließe alle anderen Türen und bestehe auf dein Privatrecht!
Den Raum kannst du ja für diesen angekündigten Besuch kurzzeitig umgestalten, so dass es nicht gerade wie ein Kaninchenzimmer aussieht.
Es wäre natürlich viel einfacher, wenn der Vermieter über die sauberen Zustände wüsste und die Umstände somit akzeptieren würde. Aber in deinem Fall ist das leider nicht so. Ich gehe ebenfalls davon aus, dass sie die stinkende Wand auf dich abwälzen will. Das werden sicher keine geringen Kosten. Und da ist die angeblich "unerlaubte Tierhaltung" ihr gerade recht.
Also nochmal - klipp und klar: warte bis zu deinem Termin mit dem Mieterbund. Lass deine Vermieterin nicht einen Schritt in die Wohnung machen. Ausnahme: sie hat einen Termin mit einem Fachmann, der die Wand begutachten oder gar richten möchte. Dann aber auch nur mit ausreichend langer Vorankündigung (mindestens 1 Woche) und wenn es dir in den Terminkalender passt.
Schaff dir einen Käfig für die Tiere an und vermittel nach außen hin das Bild, einer von der Vermieterin wünschenswerten Haltungsweise (der Gesetzgeber schreibt zwar vor, dass sogenannte Kleintiere nicht verboten werden können - aber hier wird üblicherweise von der Käfighaltung ausgegangen; hat mir mal ein Anwalt erklärt).
Sichere auch deine Tür, wenn du die Wohnung verlässt. Hänge einen kleinen schmalen Papierfetzen oder einen Zahnstocher in die Tür, der beim öffnen unauffällig runter fällt. So siehst du, ob jemand während deiner Abwesenheit da war. Das darf sie nämlich nicht (Vermieter dürfen die Wohnung nur bei Gefahr in Verzug betreten - bspw. gebrochene Wasserleitungen, Feuer usw.).
Den Rest würde ich dann mit dem Mieterbund abklären.
Zukünftig würde ich persönlich, falls die Vermieterin sich nicht mehr einkriegt, langfristig in aller Ruhe nach einer Wohnung suchen, wo du deine Ruhe hast.
Aber bis dahin kannst du es dir in deiner jetzigen Wohnung gemütlich machen.


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Ich versteh Euch ja, aber wir sollten Zwirbel nicht noch hier unter zusätzlichen Druck setzen? Erst mal den Termin beim Mieterschutz abwarten, ruhig bleiben und schauen, was dabei raus kommt.


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