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Thema: Mieter Probleme

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Gast**
    Gast

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    Zitat Zitat von Birgit K Beitrag anzeigen
    Was genau steht denn zur Tierhaltung im Mietvertrag ? Das 'Übliche' oder ein konkreter Zusatz, dass Tierhaltung generell verboten ist ?
    Ist eigentlich belanglos, denn so eine Klausel ist unwirksam.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 3.984

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    Ich möcht' jetzt 'mal ganz bewusst eine Alternative aufgreifen: Ausziehen.
    Du sagst, Du schaffst es zeitlich und finanziell nicht, okay. Aber statt Deine Energie in einen Streit mit einer ignoranten und biestigen Vermieterin zu verpulvern, könntest Du sie auf Sparflamme sicher 4-5 Monate hinhalten. Erst 'mal muss die ja kündigen. Die im Mieterverein können Dir sicher ganz genau sagen, welche Optionen Du dann hast. Vielleicht ist die Kündigung nichtig, vielleicht kannst Du aufschiebende Gründe geltend machen.
    Regel das alles mit einem Minimum an Kalorienaufwand, und schau Dir Samstag vormittag mit einem Marmeladenbrot die Wohnungen an. Die Chancen stehen doch ganz gut, dass Du eine bessere UND billigere Wohnung findest, meinst Du nicht?
    Dann packst Du sauber zusammen, bei irgendwem im Forum finden sich Umzugskartons für sehr kleines Geld, und sicher findest Du ein paar Leute, die beim Umzug helfen. Mut gefasst!
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 3.984

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    http://www.frag-einen-anwalt.de/Miet...n-__f3094.html
    Hier z.B., ist schon etwas älter, aber nur schon das Wort "Sozialklausel" bringt die Anwältin dazu, auf eine Räumungsklage zu verzichten. zeit, zeit und abermals Zeit....
    Ich meine bloss... Du bist stark, und wenn Du jetzt keine Zeit hast, kannst Du sie allenfalls schinden.

    Und hier nochmal 'ne neuere Quelle
    http://www.hausblick.de/vermieten-mi...-endet?start=7
    Also, wenn Du mich fragst, kein Vermieter hat Lust auf die Geschichte mit der Räumungsklage. Und wenn sie Deine Möbel auch nur schief angucken, hast Du schon wieder Rechte. Vielleicht gibt es in Deutschland auch die missbräuchliche Kündigung.
    Wie gesagt: ich möchte Dir Mut machen. Die Vermieterin ist nicht in einer starken Stellung. Erstens bist Du im Recht und zweitens kannst Du das alles steuern.
    Geändert von april (25.04.2012 um 22:11 Uhr)
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

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