klingt für mich auch so. meines wissen nach sind kleintiere wie kaninchen generell erlaubt ...
geh bloß schnell zum mieterschutzbund
klingt für mich auch so. meines wissen nach sind kleintiere wie kaninchen generell erlaubt ...
geh bloß schnell zum mieterschutzbund
Die Kündigung ist unwirksam, da kann sie sich auf den Kopf stellen.
Solange du die Tiere im Käfig hälst (und wenn du einen hast, stell den ruhig als Deko auf) kann sie dir nix. Also erstma ganz in Ruhe durchatmen!
Dennoch würde ich mich langfristig nach etwas neuem umschauen, das ist ja so kein Zustand!
Lass dich aber bloß nicht einschüchtern, DU bist im Recht!
Ich weiß, dass ich auch in absehbarer Zeit mal von daheim raus will und ich hab Zeit bei der Suche und werde definitiv vorher die Sache mit den Kaninchen klären. Dann ist man auf der sicheren Seite und spart sich so einen Streit auch.
Neulich hatten wir im Stall auch die Diskusion mit einer Hausbesitzerin, die vermitet. Sie hat gesagt, man kann ALLE Tiere definitiv verbieten. Aber ich gehe davon aus, dass das dann auch explizit im Vertrag stehen muss.
Ich weiß nicht wie weit man kommt, wenn die Vermieter einen unbedingt raus haben wollen. Habe eine Freundin die jetzt eine Klage am Hals hat, wegen so einem Streit (ging nicht um Tiere, aber ihr wurde ungerechtfertigt gekündigt).
Ich würde dir da auch nur raten: Such dir so oder so was neues. Ich weiß, so kurzfristig ist das nicht machbar, aber etwas Zeit wirst du bestimmt rausholen können.
Man kann eben nicht alle Tiere verbieten, das ist ein hartnäckiges Gerücht, womit dann Tierhalter gerne eingeschüchtert werden.
http://www.anwalt-tip.de/artikel,Tie...hnung,1005.htmIn der Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit darüber, dass unabhängig von einer vertraglichen Regelung im Mietvertrag das Halten von sogenannten Kleintieren nicht verboten werden kann. Im Hinblick hierauf sind Formularregelungen in einem Wohnraummietvertrag nach §9 AGBG unwirksam, wenn sie von ihrem Wortlaut her auch das Halten von Kleintieren erfassen (OLG Frankfurt WuM 1992, 56, 60). Unter Kleintieren versteht man Tiere, von denen ihrer Art nach irgendwelche Störungen und Schädigungen Dritter unter keinen Umständen ausgehen können, also z. B. Zierfische (AG WuM 1992, 240); Hamster, Kleinvögel, Eidechsen, ungefährliche Schlangen in Terrarien (AG Köln, NJW-RR 1991, 10), Zwergkaninchen (AG Aachen, WuM 1989, 263), etc.
Aber man darf diese Tiere nicht frei halten. Klar kann man da zur Deko einen Käfig hinstellen und sie bei Besuch reinpacken. Mir wäre damit nicht wohl.
Ich würde es so oder so IMMER vorher abklären und zwar genau, auch wie die Tiere leben und das schriftlich festhalten lassen.
Davon abgesehen, dass ich bei den Bekannten verstehe, wieso sie alle Tiere von vorneherein verbieten. Nicht wirklich wegen Schäden. Sie sagen es sind viele STudenten und dass es da oft vorkommt, dass sie die Tiere unversorgt übers WE dalassen usw und das nicht wollen.
Aber hier geht es um eine Situation, die nun schon sehr verfahren ist.
Zwirbel muss jetzt irgendwie erstmal damit umgehen. Daher empfehle ich einen Käfig und wenn die Vermieterin kommt, sie da reinzupacken.
Hier ist auch ein guter Link:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ierhaltung.htm
Ich hatte auch mal so ein Fall...
Da hatte man dann nach Diskussionen dann zugestimmt das man die Kleintiere nicht verbieten kann oder genehmigen lassen muss, das eventuell durch die Tiere entstandenen Schäden beheben muss...
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