Mal angenommen, es wird ohne Absprache mit den Eltern heimlich eine OP durchgeführt – wie sähe es dann in Sachen Nachsorge aus? Ich meine, das Vorhaben klingt ohne nähere Absprache nicht gerade unriskant. Das ist ne echt blöde Situation.

So wie sich das liest, besteht der begründete Verdacht, dass die GBM auch bereits entzündet oder verändert sein könnte. So gesehen handelt die Mutter fahrlässig bzw. verwehrt dem Tier eine notwendige medizinische Untersuchung bzw. Versorgung. Aber vermutlich gibt es keinen Paragraphen im Tierschutzgesetz, anhand dessen sie sich damit konkret strafbar macht.

Würde es eurer Meinung nach was bringen, wenn ein Außenstehender nochmal mit den Eltern darüber spricht?