Eine verantwortungsbewusster Tierarzt, der seine Arbeit gewissenhaft ausführt, würde eine Einschläferung wegen einer Augenentzündung nicht vornehmen wenn eine Behandlung Aussicht auf Genesung hat.
Das Tierschutzgesetz besagt, dass eingeschläfert werden darf "wenn ein Weiterleben des Tieres mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden und daher nicht vertretbar ist".
Hast Du wirklich Zweifel daran, was Deine Tierärztin machen würde?
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