Zitat Zitat von Sylvia Beitrag anzeigen
Zitat Zitat von Petra M. Beitrag anzeigen
Das ist dann vielleicht eine Ausnahme.
Normal dürfen sie es nicht.
Sie sind doch nicht verpflichtet etwas mitzugeben, was Schaden anrichtet!
Wie gesagt, wenn sie es begründen können und auch gegründen wollen, können sie alles noch mitgeben...

Genau....
Daher mach ich mir da erstmal keinen Kopf mehr, wenn ich weiterhin das Original bekomme.