Zitat Zitat von Candide Beitrag anzeigen
Stirbt ein Nin, weil es im Müll entsorgt wurde, hat sich der Halter meines Erachtens wegen Tiertötung durch Unterlassen gemäß § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB zu verantworten. Sollte sich die Polizei weigern eine Anzeige aufzunehmen wäre das wohl Strafvereitelung im Amt. Ich würde in dem Fall die zuständige Staatsanwaltschaft informieren.

LG Candide
Ich wünsche dir, tapentia, Unterstützung und gebe Candide vollkommen recht.
Bitte lass´ dir von einer Tierschutzorganisation beiseite stehen.

Leider habe ich auch schon ähnliche Erfahrungen mit Menschen gemacht.

Es schmerzt außerordentlich, dass das Kleine nicht überlebt hat;
genau wie dafi geschrieben hat,
möchten wir hoffen und erleben, dass etwas sehr, sehr Schlimmes irgendwie wieder "zurecht gerückt" werden kann.

Das ist aber nur in den wenigsten Fällen möglich.