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Thema: Ärztewillkür

  1. #1
    mit Lenny im Herzen Avatar von Susanne K
    Registriert seit: 13.09.2011
    Ort: Worms
    Beiträge: 761

    Beitrag Ärztewillkür

    oder "Kennt jemand die Rechtslage zur Herausgabe von US-Bildern?!"


    Wie vielleicht der/die Eine oder Andere bereits mitbekommen hat, bin ich auf der Suche nach einem neuen TA, da die bisherigen nicht mehr in Frage kommen.

    ( http://kaninchenschutzforum.de/showthread.php?t=99083 )

    Aufgrund der diagnostizierten Blasenproblematik bei unserem Paulinchen und aus Sorge etwas zu versäumen habe ich mich nun entschieden, zur Überprüfung der Diagnose vorerst einen weiter-entfernten TA aufzusuchen.


    Kurz zur Erläuterung um meine Aufgebrachtheit über soviel Ärztewillkür besser zu verstehen.

    Anfang des Jahres war ich zum ersten Mal in der Praxis H. in Worms.

    Einmal mehr bedauere ich, den Namen nicht ausschreiben zu dürfen, denn vor solchen Ärzten müsste meiner Meinung in entsprechenden Foren ausdrücklich gewarnt werden !!!

    Der Erstkontakt in eben dieser Praxis verlief durchaus zufriedenstellend, wobei sich mir im Nachhinein nun der Gedanke aufdrängt, dass es sich hierbei, aufgrund des vereinbarten Impftermins und bei der Anzahl meiner Tieren, auch um eine größere Summe leicht und schnell verdientes Geld handelte.
    Bei eben diesem Erstkontakt erwähnte ich natürlich auch, dass im Rahmen einer leichten Aufgasung bei Pauline als Ursache eine Blasenproblematik im Sinne von Blasenschlamm/Blasengries von einer Kollegin diagnostiziert worden sei.
    Frau Dr. H. empfahl mir daraufhin dies per US näher abklären zu lassen und wir vereinbarten einen Termin, da ich Pauline 1,5 Stunden vorher eine Entwässerungstablette verabreichen müsse.

    Am Rande sei erwähnt, dass die verabreichte Tablette nichts brachte, sprich Pauline war nicht bereit auch nur einen Tropfen Pipi in der Box, in welche ich sie sofort nach Verabreichen der Tabl. setzten sollte, zu machen. Was mir aber auch im Voraus schon klar war und ich dies auch äußerte, da Pauline unser einziges Nin ist, welches wirklich konsequent, obwohl Außenhaltung, die Toilette benutzt.

    In der Praxis angekommen mussten wir dann noch eine Weile warten, da die TÄ erstens Urin wollte um ihn zu untersuchen und zweitens der US mit voller Blase nur schwer möglich sei. Da Pauline aber weiterhin nicht gewillt war dem Geforderten nachzukommen, versuchte die TÄ schließlich manuell die Blase zu entleeren, was jedoch auch nicht gelang.

    Bei dem anschließenden US kam dann folgendes heraus:
    ( und ich möchte noch erwähnen, dass Paulinchen vollkommen ruhig ca. eine halbe Stunde bei mir auf dem Schoß auf dem Rücken lag - an ihr als zappelndes Kaninchen kann es also nicht gelegen haben !!! )

    1. die TÄ fand zwei Nieren, welche aber am falschen Platz seien ( viel zu weit unten Richtung Steiß )
    2. die TÄ fand noch zwei weitere Nieren !!!, welche auch von der Lage her besser passen würden, konnte mir aber nicht erklären, was denn dann das Andere sei
    3. die TÄ diagnostizierte eine eventuell-tumoröse Zubildung im Bereich der Blase, eventuell auch in die Blase hineinreichend, welche sie aber ebenfalls nicht genau bestimmen könne
    4. die TÄ riet mir zu einer OP ( nannte es Probe-Lap, Lap. mit Gewebeentnahme zur näheren Bestimmung ) , jedoch sollte ich mich schon einmal mit dem Gedanken vertraut machen, dass es u.U. besser wäre, Paulinchen gar nicht mehr wach werden zu lassen


    Aufgrund des für mich doch etwas anmutenden "Fischen im Trüben" im Rahmen der US-Untersuchung und des teilweise nicht erklärbaren Gesichteten und vor allem der Tatsache, dass Pauline offensichtlich ja keinerlei Probleme zu haben schien, bat ich mir Bedenkzeit aus.

    In der Folge kam dann eines zum anderen was mein Vertrauen in die Kompetenz auf der einen Seite und die Vertrauenswürdigkeit ( vieles schien reine Geldmacherrei zu sein ) auf der anderen Seite in die TÄ soweit erschütterte, dass ich mich entschied, mir einen neuen TA zu suchen und vor allem das Damoklesschwert, welches trotz allem immer noch über Paulinchen und mir hing, durch eine zweite Meinung abklären zu lassen.

    Soviel zur Vorgeschichte, welche zwar leider etwas länger aber eben auch wirklich wichtig ist, um meinen Ärger gänzlich zu verstehen.


    Nachdem ich mich nun also endlich für eine Praxis entschieden hatte, rief ich in der Praxis H. an und bat um die Herausgabe der von mir damals vorgelegten Röntenaufnahmen und einer Kopie der US-Bilder, da ich mir gerne eine Zweitmeinung einholen würde.
    Mit Missfallen hatte ich natürlich gerechnet, konnte meiner Meinung nach mein Vorgehen jedoch schlüssig begründen damit, dass die TÄ selbst sich ja nicht sicher gewesen sei, ich wiederum aber, bevor ich Pauline erneut innerhalb kurzer Zeit sowohl einer Narkose als auch einer OP mit Bauchschnitt aussetzen wolle, einfach mir sicherer sein wolle/müsse.
    Die TA-Helferin sicherte mir zu mit der TÄ zu sprechen, wollte jedoch den Namen des "mitbehandelten" Kollegen/In mit kompletter Adresse zwecks Überweisung, was ich eigentlich gar nicht wollte, mir aber letztendlich egal war.

    Als ich die Unterlagen dann abholen konnte, sprich gestern, waren in dem Umschlag jedoch lediglich die Röntgenaufnahmen, welche ich selbst damals mitgebracht hatte, und ein kleineres Briefkuvert. Angesprochen auf die US-Bilder, welche von ihnen und vor allem zuletzt angefertigt worden waren, bekam ich zur Antwort:

    Sie würden ihre Bilder nicht digitalisieren und eine Herausgabe der Originale wäre aus rechtlichen Gründen nicht möglich !

    Als ich daraufhin meinte, eine Kopie der ausgedruckten Originale würde mir ja schon reichen ...

    Hatten sie auf einmal gar keinen Drucker um US-Bilder auszudrucken und digitalisieren würden sie, wie bereits erwähnt, nicht um sie mir auf CD zu ziehen !

    Nun völlig perplex, da ich mir eigentlich sicher war, dass die TÄ nach bezeichnen und vermessen der Organe, die Bildausschnitte auch ausgedruckt hatte, sprach ich mein Unverständnis darüber aus, wie denn ein Vergleich im Sinne einer zweiten Meinung möglich sein solle, wenn ich den vorherigen Befund in Form der Bilder nicht vorlegen könne.

    Antwort: In dem Umschlag/auf der Überweisung hätte die TÄ ihren Befund ausführlich festgehalten, dass würde reichen ! ... und ich solle auf jeden Fall angeben, dass sie eine Befundübermittlung des Kollegen wünschten !


    Im Auto öffnete ich natürlich sofort das Kuvert und las völlig fassungslos was da stand:

    Kaninchen, weiblich - nicht kastriert ...


    war schon der erste Aufreger, denn:
    -- 1. ist Pauline kastriert
    -- 2. habe ich es nicht nur schriftlich auf dem Anmeldeformular vermerkt sondern auch mündlich mehrfach erwähnt
    -- 3. war ein wichtiger Punkt in der Fragestellung, dass die diagnostizierte Blasenproblematik erst nach der Kastra auftrat



    ... wurde zwecks US-Diagnostik, bei länglichem Strang im caudalen Abdomen im Rahmen der palpatorischen Untersuchung tastbar, bei mir erneut vorgestellt.


    Davon war nie ein Wort gefallen im Vorfeld der US-Untersuchung. Vielmehr war es so, dass eben diesen "verdickten Strang" ICH erwähnte, welche eine Kollegin im Vorfeld der im nachhinein erfolgten Kastra einmalig hatte ertasten können.


    Die US-Untersuchung ergab keine Auffälligkeiten der Blase. Der Tastbefund war unverändert.

    Verdachts- / Diagnose:
    Umfangsvermehrung kaudales Abdomen


    ...

    Da mir bereits vorher lediglich auf Klingeln die Tür einen Spalt weit geöffnet wurde und die Aushändigung der Unterlagen bzw. das Gespräch durch eben diesen Spalt erfolgte, verzichtete ich auf ein erneutes Klingel, auch um mich erst einmal wieder etwas zu beruhigen.


    So, nun kennt ihr die Geschichte und daher meine Bitte, weiß jemand um die Rechtslage was das Herausgeben von US-Bildern angeht ?!

    Habe im Internet recherchiert, jedoch nichts eindeutiges gefunden


    Und diese TÄ wollte unser Paulinchen aufschneiden , was stimmt denn nun ... hat sie damals gelogen um Geld zu machen, oder lügt sie heute bzw. hat ihre Unterlagen nicht richtig gesichtet vor Befundausstellung und warum gibt sie mir die US-Bilder nicht ?


    Und um gleich vorweg zu nehmen ...

    @ Katharina
    Nein, das ist nicht die TÄ mit dem Spritzen-Cocktail, was ich hiergegen aber auch als Lappalie ansehe

    @ Grusche
    Ja, das ist eine der TÄ, welche du mir damals empfohlen hast. Solltest du Dir vielleicht vermerken, um sie nicht weiterhin zu empfehlen.
    Geändert von Susanne K (03.10.2013 um 10:59 Uhr) Grund: Ergänzung
    LIFE isn´t about waiting for the storm to pass ...

    ... it´s about learning to Dance IN THE RAIN !!!

  2. #2
    Die Frau hinter Kellis Tiershop :) Avatar von Grusche
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    Standard

    Zitat Zitat von Susanne K Beitrag anzeigen
    @ Grusche
    Ja, das ist eine der TÄ, welche du mir damals empfohlen hast. Solltest du Dir vielleicht vermerken, um sie nicht weiterhin zu empfehlen.
    Das einzige was ich hierzu sagen möchte ist:
    Ich sage IMMER, dass mir gesagt wurde die Praxis sei gut und vor allem bei Meerschweinchenhaltern hat sie einen guten Ruf. Ich selbst war nie dort. SO habe ich das auch dir erklärt!
    Ich selbst fahre zu jeder Tages- und Nachtzeit 60km einfache Strecke zum Ta meines Vertrauens, den ich dir bereits auch mehrmals an Herz gelegt habe.
    Wenn du das nicht möchtest/kannst aber auch selbst merkst, dass es bei dir keinen gescheiten Ta gibt, solltest du dich mit den daraus für dich resultierenden Konsequenzen beschäftigen!!!

    Ansonsten möchte ich dich bitten mich aus deinen Ta- Threads herauszuhalten.Wir hatten das Gespräch jetzt mehr als einmal und kommen nicht auf einen Nenner.


    Ich wünsche Pauline alles Gute!

  3. #3
    mit Lenny im Herzen Avatar von Susanne K
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    Standard

    Zitat Zitat von Grusche Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Susanne K Beitrag anzeigen
    @ Grusche
    Ja, das ist eine der TÄ, welche du mir damals empfohlen hast. Solltest du Dir vielleicht vermerken, um sie nicht weiterhin zu empfehlen.
    Das einzige was ich hierzu sagen möchte ist:
    Ich sage IMMER, dass mir gesagt wurde die Praxis sei gut und vor allem bei Meerschweinchenhaltern hat sie einen guten Ruf. Ich selbst war nie dort. SO habe ich das auch dir erklärt!
    Ich selbst fahre zu jeder Tages- und Nachtzeit 60km einfache Strecke zum Ta meines Vertrauens, den ich dir bereits auch mehrmals an Herz gelegt habe.
    Wenn du das nicht möchtest/kannst aber auch selbst merkst, dass es bei dir keinen gescheiten Ta gibt, solltest du dich mit den daraus für dich resultierenden Konsequenzen beschäftigen!!!

    Ansonsten möchte ich dich bitten mich aus deinen Ta- Threads herauszuhalten.Wir hatten das Gespräch jetzt mehr als einmal und kommen nicht auf einen Nenner.


    Ich wünsche Pauline alles Gute!
    Warum jetzt wieder diese Reaktion, Grusche ?

    Ob ich es als sinnvoll erachte einen für mich ca. eine Stunde entfernten TÄ als regulären TÄ in Betracht zu ziehen, ist in der Tat meine Entscheidung und halte ich für Akutzustände in denen es wirklich um Leben und Tod geht, für eben nicht sinnvoll, was ja aber anscheinend nicht toleriert wird.
    Zur Abklärung spezieller Sachen ist das was anderes, was ich nun ja auch tue, aber das eigentlich hier keine Rolle spielt.

    Warum du mit 3 Ausrufezeichen betonen musst, dass ich mit den Konsequenzen der bisher in Anspruch genommenen TÄ leben muss, kann ich schon gleich gar nicht nachvollziehen, denn in diesem Thread geht es darum, ob ich ein Recht auf die Herausgabe der US-Bilder habe.

    Da du mir die TÄ, wie du es selbst beschreibst, nach Hören-Sagen empfohlen hast, müsstest du ja eigentlich froh sein, jetzt auch noch eine andere Sichtweise zu kennen, um dies bei den nächsten "Empfehlungen" zu berücksichtigen. Dies war der Grund weshalb ich es sofort dazu geschrieben habe und nicht um Grundsatzdiskussionen zu führen.

    Und sorry, aber ich weiß nicht, welche mehrmaligen Gespräche du meinst

    Aber lassen wir es gut sein, habe auch keine Lust mehr mich ständig zu rechtfertigen, habe eine konkrete Frage gestellt und auf hilfreiche Antworten gehofft ....
    Geändert von Susanne K (03.10.2013 um 12:16 Uhr)
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  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Neoli
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    Standard

    Ich weiß leider nicht wie es rechtlich ist aber, DU hast für den Ultraschall gezahlt, somit sind es auch DEINE Bilder.
    So wurde mir das zumindest mal bei Röntgenbildern erklärt. Und ich denke nicht das es bei US Bildern anders ist.
    Liebe Grüße
    Sarah

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
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    Standard

    Die Antwort lautet: Kein Recht. Ganz im Gegenteil hat sogar der Tierarzt eine Pflicht, diese Unterlagen aufzubewahren.

    Lösung: Zu einem Tierarzt Deines Vertrauens gehen, dort die Sachlage erklären, auf die Ultraschallbilder hinweisen - vielleicht geben sie es an den Kollegen bzw. die Kollegin weiter.

    Ansonsten ist die Diagnosestellung und Vorgehensweise Deiner Tierärztin da so hundsmiserabel und unter dem Standard, dass eine klitzekleine Note an die Ärztekammer sicher einwandfrei wäre. Ein Arzt kann nicht für einen Behandlungserfolg einstehen, muss aber für korrekte, und das heisst: allgemein üblicher Sorgfalt entsprechende Behandlung einstehen - Dienstvertrag.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
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    Standard

    Zitat Zitat von Neoli Beitrag anzeigen
    Ich weiß leider nicht wie es rechtlich ist aber, DU hast für den Ultraschall gezahlt, somit sind es auch DEINE Bilder.
    So wurde mir das zumindest mal bei Röntgenbildern erklärt. Und ich denke nicht das es bei US Bildern anders ist.
    Das ist bei Röntgenbildern falsch und bei Ultraschallbildern auch. Sie hat nicht für die Ultraschallbilder bezahlt, sondern für die Untersuchung und Diagnose.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  7. #7

    Registriert seit: 30.08.2013
    Beiträge: 2.010

    Standard

    Du hast kein Recht, diese Bilder einzufordern. Du kannst höchstens "bitten", dir eine Kopie aushändigen zu lassen, sofern das möglich ist.
    Ich kenne es von Röntgenbildern, wenn diese digitalisiert sind, dass man sie auf CD mitbekommen kann. Die früheren Röntgenbilder, die noch "entwickelt" werden mussten, kann man soweit ich weiß, nicht vervielfältigen. Ob das bei Ultraschallbildern auch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Arzt hat sogar die Pflicht, diese Bilder über ein paar Jahre aufzuheben und kann daher die Originale nicht einfach so weiterreichen.

  8. #8
    Wenn ich es eh denke, kann ich es auch sagen. Avatar von Lena
    Registriert seit: 03.04.2011
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    Beiträge: 1.814

    Standard

    Ich darf bei meiner TÄ die Röntgen und Ultraschallbilder abfotografieren oder lasse sie mir schicken. Natürlich darf ich sie auch zum Scannen mit heimnehmen.

    Nur für ein paar Tage in einem Extra Umschlag. Es wird dort vermerkt, was ich mitbekommen habe und dann kann ich damit tun und lassen was ich will, Hauptsache ich bringe sie unversehrt wieder in die Praxis zurück.

    Die Bilder an sich sind Eigentum des Tierarztes.
    Liebe Grüße von Lena mit Fiete & Fatou Fizz Peng
    ❤️ unvergessen - Churchill und Montgomery ❤️

    Mamikreisel 🐰

  9. #9
    Hoppywood und Fonds für alle Felle Avatar von Katharina
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    Beiträge: 19.636

    Standard

    Die rechtliche Lage wurde bereits erklärt, aber es ist Usus, dass die Praxen die Unterlagen anfordern und auch wieder zurückschicken. So hat es mir jedenfalls mein TA erklärt.
    Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de


    Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411

  10. #10
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 09.04.2012
    Ort: Zürich
    Beiträge: 4.166

    Standard

    Zumindest für Röntgenbilder vom Menschen gibt es auch eine Verordnung, nach der Röntgenbilder zur zeitlich begrenzten Verwendung herausgegeben werden müssen. Man möchte vermeiden, dass die Leute mehrfach geröntgt werden müssen und versehentlich verstrahlt werden.
    Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"

  11. #11
    mit Lenny im Herzen Avatar von Susanne K
    Registriert seit: 13.09.2011
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    Beiträge: 761

    Standard

    Danke erst einmal

    Die meisten Aussagen hier decken sich mit dem was ich im Internet finden konnte.
    Zwar wusste ich durch meinen Beruf über die Rechtslage zur Aufbewahrungspflicht sowie über das Recht eines Patienten auf Akteneinsicht bescheid, die Rechtslage über die Herausgabe von Bildern war für mich bisher nicht relevant zu wissen, da Röntgen- und US-Bilder entweder extra in Auftragsleistung angefertigt und somit gleich dem Patienten mitgegeben wurden oder der Patient die Rö-Bilder nach unterschreiben eines Schriftstückes, welche die Herausgabe festhielt, haben konnte.

    Auch ich habe im Internet, so wie u.a. april schrieb, nur gefunden, dass der Arzt als "Verfasser" die Urheberrechte auch an Bildern hat und er lediglich vor Veröffentlichung zwecks Datenschutz dies mit dem Patienten abklären muss.

    Werde aber auf jeden Fall versuchen über die andere TA-Praxis die Bilder anzufordern, denn sollte sich am Montag herausstellen, dass doch etwas an dem ursprünglich mir genannten Befund etwas dran ist, so wäre es nach wie vor ja durchaus sinnvoll, vergleichen zu können in wie weit es sich verändert hat.
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  12. #12
    mit Lenny im Herzen Avatar von Susanne K
    Registriert seit: 13.09.2011
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    Beiträge: 761

    Standard

    Zitat Zitat von april Beitrag anzeigen
    ... Ansonsten ist die Diagnosestellung und Vorgehensweise Deiner Tierärztin da so hundsmiserabel und unter dem Standard ...
    Danke dafür, dass offensichtlich nicht nur ich das so sehe
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  13. #13
    - Out of Order -
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    Beiträge: 1.673

    Standard

    Natürlich ist es absolut nicht ok, wie das bei dir abgelaufen ist.
    Aber ich würde meine Energie nicht in diese ganzen Recherchen etc. reinstecken, denn was bringt das? Willst du sie auf Herausgabe verklagen?

    Geh zu einem gescheiten TA und fang von vorne an, das spart enorm Nerven, auch wenn es ärgerlich ist, zweimal zu bezahlen.

    Gruß
    Kerstin

  14. #14
    mit Lenny im Herzen Avatar von Susanne K
    Registriert seit: 13.09.2011
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    Beiträge: 761

    Standard

    Es geht doch überhaupt nicht ums Geld und von verklagen habe ich auch nichts geschrieben.
    Wenn ersteres der Fall wäre, würde ich mir ja wohl kaum eine zweite Meinung einholen, sondern würde es so laufen lassen, da Pauline ja z.Zt. nicht auffällig ist.
    Und letzteres war auch nicht meine Absicht, allerdings hätte ich rechtlich etwas in der Hand gehabt, wäre ich noch einmal vorstellig geworden bevor ich in die andere Praxis fahre.

    Es ging mir einzig darum die Rechtslage abzuklären, da ich bei der ursprünglich gestellten schlechten Prognose es nach wie vor für sinnvoll erachte, zum Vergleich die vorherigen US-Bilder vorlegen zu können!
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  15. #15
    Erfahrener Benutzer Avatar von Neoli
    Registriert seit: 11.06.2012
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    Standard

    Zitat Zitat von april Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Neoli Beitrag anzeigen
    Ich weiß leider nicht wie es rechtlich ist aber, DU hast für den Ultraschall gezahlt, somit sind es auch DEINE Bilder.
    So wurde mir das zumindest mal bei Röntgenbildern erklärt. Und ich denke nicht das es bei US Bildern anders ist.
    Das ist bei Röntgenbildern falsch und bei Ultraschallbildern auch. Sie hat nicht für die Ultraschallbilder bezahlt, sondern für die Untersuchung und Diagnose.
    Oh, das ist gut zu wissen.
    Hätte ich nicht gedacht.
    Liebe Grüße
    Sarah

  16. #16
    mit Lenny im Herzen Avatar von Susanne K
    Registriert seit: 13.09.2011
    Ort: Worms
    Beiträge: 761

    Standard

    Kurze Aktualisierung für diejenigen, welche der Verlauf interessiert:

    Habe mit der Praxis des zunächst weiterbehandelnden TA telefoniert. Versuchen die Bilder anzufordern, finden auch alles sehr suspekt, gehen deshalb leider auch davon aus, dass sie die Bilder ebenfalls nicht bekommen, ein Versuch ist es aber wert.

    Bin jetzt echt mal gespannt ...
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  17. #17
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.914

    Standard

    Der Arzt muß Bilder einem Kollegen zur Einsicht überlassen, jedoch nicht Dir.
    Der Arzt der die Bilder angefertigt hat, hat auch die Aufbewahrunspflicht.

    Du kannst also am besten de neuen Arzt bitten sich die Bilder bei Praxis XY anzufordern.

  18. #18
    Trauert um Amy & Sam Avatar von Petra M.
    Registriert seit: 01.11.2008
    Ort: Herne NRW
    Beiträge: 6.568

    Standard

    Hallo Susanne

    Man was für ein hick hack
    Ich drücke die Daumen das die Praxis die Bilder bekommt.



    Liebe Grüße Petra
    Fine (25.11.2016) Emma (2.3.2017) Amy (14.05.2019) Sam (2.07.2019) Fussel (01.03.2022)

  19. #19
    Y - iyéwaye Avatar von Kaga
    Registriert seit: 25.07.2013
    Ort: RLP
    Beiträge: 989

    Standard

    Verstehen kann ich das nicht ganz,
    geht es den TÄ um mehr Geld, damit sie die Unterlagen rausgeben,
    weil ja "nur die Behandlung" an sich bezahlt wurde ?

    Ist es nicht verständlich und nachvollziehbar, dass man zum Wohle des Tieres den TA wechselt, bzw. eine zweite Meinung einholt und dem zu behandelnden Patienten dabei stressige Zweit/Doppelt-Untersuchungen erspart?

    (da hatten wir ja "Glück", bei Lino -
    das erste Mal in der Klinik und haben ohne weiteres eine CD mit Rö.bildern und einem ausführlichen Befund mitbekommen.)
    "Wir leben und wir lernen, aber wen(n) wir lieben, verlieren wir am Ende immer.“

  20. #20
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.914

    Standard

    Viele TÄ finden es nicht so super wenn Patient sich ne 2. meinung einholt, das zeigt ja schließlich eien gewisse Skepsis gegenüber dem Behandler an.

    Für den Arzt nicht, der ist sich ja seiner sache sicher wenn er Dich nicht selber zu einem anderen schickt.....

    Trotzdem muß der Arzt natürlich einem Kollegen alles zur Einsicht überlassen das es nicht vetretbar ist Dinge doppelt anzuferztigen.

    Ansonsten einfach mal die Tierärztekammer anrufen und die Probelem schildern.

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