Ich habe immer gedacht dass der TA im Impfpass die Chargennummer angeben muss, jetzt behauptet ein TA, dass dem nicht so wäre. Weiß dazu jemand etwas? Mir fehlt gerade die Zeit bei den Herstellern anzurufen.
Ich habe immer gedacht dass der TA im Impfpass die Chargennummer angeben muss, jetzt behauptet ein TA, dass dem nicht so wäre. Weiß dazu jemand etwas? Mir fehlt gerade die Zeit bei den Herstellern anzurufen.
Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de
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Hoppywood Teil 1: https://www.kaninchenschutzforum.de/...ad.php?t=48411
Der TA sollte bei Gelegenheit nochmal die Tierimpfstoffverordnung, §40, 4 lesen: Es gibt Nachweispflichten bzgl. Datum der Abgabe, Mittel mit Zulassungsnummer, Chargenbezeichnung usw.
Insofern könnte er es im Impfpass unterlassen, müsste es aber über mehrere Jahre angeben können, auch Dir gegenüber. Bisschen albern.
Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"
Danke april
Finde ich das über die google-Suche oder hast du einen Link für mich?
Mein TA klebt auch die Schildchen ein bzw. schreibt die Nummer bei Großampullen dazu.
Liebe Grüße von Kathi und ihren Kaninchenfellen, erreichbar unter kathis-kaninchenfelle@posteo.de
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Beides, Link und findet sich auch flott.
Zwei Franzosen, zwei Schweizer, zwei Holländer, ein Japaner, zwei Loh, zwei Fürsorgefelle und ein "Weideunfall"
Nochmals danke, das kann ich super weiterleiten.![]()
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Also einen Link hätte ich gerade nicht bereit gehabt, aber der TA ist natürlich verpflichtet, die Chargennummer im Pass zu notieren.
Ich habe immer die Aufkleber der Einzeldosen im Pass.![]()
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