Wie angekündigt, möchte ich im Namen des Vorstands – und abgestimmt mit den anderen Vorstandsmitgliedern - zum Thema „KS-Tiere“ Stellung nehmen.
Das Posting ist recht umfangreich, wir denken, dass es in diesem Fall aber Sinn macht, denn seitens der Pflegestelle Jenny Gundlach und auch einiger User kamen Vorwürfe auf, der Verein würde seinen Verpflichtungen gegenüber den Vereinstieren (und damit den Pflegestellen) nicht nachkommen.
Daher zur Einleitung: Was verstehen wir unter NEV-, KS- und Gnadenhoftieren und welche Leistungsumfänge gehen damit einher?
Wer kann Pflegestelle werden?
Grundsätzlich kann jedes aktive Mitglied mit Zustimmung des Vorstandes Pflegestelle werden.
Folgende Voraussetzungen müssen jedoch unbedingt vorab überlegt und erfüllt werden: Pflegetiere kommen sehr oft aus katastrophalen Zuständen, sie brauchen viel Zeit, Platz, gutes Futter, Zuwendung, Liebe und einen kaninchenerfahrenen Tierarzt. Des Weiteren sollte man bedenken, dass Tiere aus Notfällen unbedingt eine Quarantäne durchlaufen müssen, um eigene Tiere vor ansteckenden Krankheiten zu bewahren. Aber auch Pflegetiere haben ein Anrecht auf ausreichend Platz, das bedeutet mindestens 2 – 3qm dauerhafter Platzbedarf.
Sind die Pflegetiere stabil und bereit zur Vermittlung, kann es oft mehrere Monate dauern, bis ein artgerechtes neues Zuhause gefunden wird. Bis dahin brauchen auch diese Tiere Platz, Futter, Zuwendung und tierärztliche Versorgung. Letzteres ist besonders bei NEV-Tieren zu beachten, denn nach Ablauf der NEV (= stabilem Gesundheitszustand des Pflegetiers) ist die Pflegestelle für alle weiteren Kosten allein verantwortlich.
In jedem Fall ist von der Pflegetelle anzustreben, die aufgenommenen Pflegetiere zu vermitteln.
Was beinhalten nun die einzelnen Stati (NEV, erweiterte NEV, KS-Status, Gnadenhof-Status), welche Kosten werden vom Verein getragen?
Notfallerstversorgung (NEV)
Um unseren Aktiven eine gewisse Sicherheit bei Notfällen zu bieten, kann der Verein die sogenannte Notfallerstversorgung (NEV) für eine vorher bestimmte Anzahl von Tieren übernehmen. Nur in extrem dringenden Notfällen, in denen umgehend vor Ort entschieden werden muss, ein Tier z.B. mitzunehmen, reicht ein Anruf bei einem Vorstandsmitglied, um sich die Zustimmung zur NEV zu holen. Wir bitten dennoch im Nachgang die Anfrage per Mail nachzuholen, da Notfallerstversorgungen von uns schriftlich bestätigt werden.
Voraussetzungen für eine NEV
Eine NEV ist möglich, wenn einer oder mehrere dieser Punkte zutreffen:
- Mutterlose Welpe(n), von KS-Aktivem aufgenommen
- Fundtier[/B]
- sehr krankes Kaninchen
- vom Tode bedrohtes Kaninchen
Leistungsumfang der NEV
- Untersuchung einer Kotprobe auf die gängigen Parasiten (Hefen, Kokzidien)
- Behandung von Ekto- und Endoparasiten (bis zum Abschluss der Behandlung)
- Behandlungen von Akutzuständen wie Verletzungen, Abszessen und Krankheiten über 1 Monat ab Gewährung
- Kastration männlich (bis maximal 3 Monate nach Aufnahme; bitte Info an den Vorstand, sollte die Kastration ausserhalb der NEV stattfinden)
- Impfung auf RHD1, RHDV-2 und Myxomatose (bis maximal 3 Monate nach Aufnahme; bitte Info an den Vorstand, sollte die Impfung ausserhalb der NEV stattfinden)
- Vorstellen im Vereinsforum in der Quarantänestation
- Futterkostenzuschuss in Höhe von 30 €/Monat (Achtung: für die NEV ist der Futterkostenzuschuss monatlich neu zu beantragen!)
- Vermittlung und Schutzvertrag als Privatpflegetier (Schutzgebühr verbleibt bei der Pflegestelle)
Die NEV gilt 1 Monat ab Aufnahme. Ein Antrag auf erweiterte NEV ist spätestens eine Woche vor Ablauf der NEV durch die Pflegestelle an den Vorstand zu stellen.
Erweiterte Notfallerstversorgung (erweiterte NEV)
Stellt sich im Laufe der NEV heraus, dass das Tier längerfristig einen intensiveren Pflegebedarf hat, kann ein Antrag auf die erweiterte NEV gestellt werden. Dieser gilt für drei Monate ab Gewährung und schließt sich frühestens an den Ablauf der einfachen NEV an. Die erweiterte NEV beinhaltet alle Untersuchungen und weiterführende Diagnostik, die in diesem Zeitraum vom Tierarzt angeordnet werden.
Alle Tiere, die vom Vorstand NEV oder erweiterte NEV bewilligt bekommen haben, sind im Forum ins Quarantäneboard einzustellen.
Leistungsumfang der erweiterten NEV
- Untersuchung einer Kotprobe auf die gängigen Parasiten (Hefen, Kokzidien)
- Behandlung von Ekto- und Endoparasiten (bis zum Abschluss der Behandlung)
- Impfung auf RHD1, RHDV-2 und Myxomatose
- Kastration männlich
- Kastration weiblich bei medizinischer Indikation (bis maximal 6 Monate nach Aufnahme; bitte Info an den Vorstand, sollte die Kastration ausserhalb der NEV stattfinden)
- Behandlungen von Akutzuständen wie Verletzungen, Abszessen und Krankheiten
- Weitere Behandlungen und Gerätediagnostik nach Absprache
- Vorstellen im Vereinsforum in der Quarantänestation
- Vorstellen auf der Homepage als Vermittlungstier
- Futterkostenzuschuss in Höhe von 30 €/Monat (Achtung: für die NEV ist der Futterkostenzuschuss monatlich neu zu beantragen!)
- Vermittlung und Schutzvertrag als Privatpflegetier (Schutzgebühr verbleibt bei der Pflegestelle)
Sollte im Rahmen der erweiterten NEV klar abzusehen sein, dass das Tier mittelfristig die Vermittlungsfähigkeit nicht erreicht, kann der sogenannte KS-Status beantragt werden. Der KS-Status bedarf einer tierärztlichen Einschätzung. Diese kann uns durch die Pflegestelle mitgeteilt werden. Wir behalten uns dennoch vor, die Einschätzung im Bedarfsfall direkt beim behandelnden Tierarzt einzufordern, denn die Erfahrung hat (leider) gezeigt, dass die Auffassung, ob die Voraussetzungen für einen KS-Status erfüllt sind, von manchen Pflegestellen sehr großzügig ausgelegt werden, um die Weiterfinanzierung des Pflegetiers zu sichern.
Sollte sich ein NEV-Tier in einem vollkommen desolaten Zustand befinden, dann kann die Erteilung des KS-Status auch vor Ablauf der NEV/erweiterten NEV stattfinden oder das Tier kann direkt in den KS-Status wechseln (aktuelles Beispiel: Muckel bei Silke R.). Dies hat den Hintergrund, dass der Verein für die Behandlung der Tiere auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist und diese somit durch die Möglichkeit von Patenschaften für die KS-Tiere gezielter erreicht werden kann. Was bei (erweiterter) NEV nicht der Fall ist, hier trägt der Verein alle Kosten direkt (ohne Patenschaften).
KS-Status:
- Behandlung von Ekto- und Endoparasiten
- Grundimmunisierung und regelmäßige Auffrischungsimpfungen
- Kastration männlich
- Kastration weiblich bei medizinischer Indikation
- Notwendige Tierarztbesuche bei Krankheiten, Verletzungen und zur Verlaufskontrolle inkl. sämtlicher notweniger Behandlungen und Medikamente
- Bepatung mit Erstellung monatlicher Patenmails inkl. regelmäßiger Berichterstattung im öffentlichen Forum "Patentiere"
- Vorstellung auf der Homepage
- Futterkostenzuschuss in Höhe von 30 €/Monat (wird als Dauerauftrag vereinsseitig eingerichtet)
- Zuschüsse (Gehege, Zubehör und Spezialfutter) können bei dringendem Bedarf oder hohem Aufwand beantragt werden
- Vermittlung als Vereinstier und nach Vereinsrichtlinien (Vorstellung auf der Homepage)
- Vermittlungsgebühr: Rammler (kastriert & geimpft): 50 €, Häsin (kastriert & geimpft): 80 €, Häsin (geimpft): 40 € - die Vermittlungsgebühr wird auf das Konto des Kaninchenschutz e.V. erstattet
Gnadenhofstatus:
- kann i.d.R. frühestens ein Jahr nach Erteilung des KS-Status beantragt werden oder in eindeutigen Ausnahmefällen, abhängig vom Gesundheitszustand des Tieres, vom Vorstand davon zeitlich unabhängig gewährt werden
- wenn eine Vermittlung aussichtlos oder zum Wohle des Tieres zu vermeiden ist
- Bepatung mit Erstellung monatlicher Patenmails inkl. regelmäßiger Berichterstattung im öffentlichen Forum "Patentiere"
- Vorstellung und gelegentliche Updates auf der Homepage
- Futterkostenzuschuss in Höhe von 30 €/Monat (wird als Dauerauftrag vereinsseitig eingerichtet)
- Zuschüsse (Gehege, Zubehör und Spezialfutter) können bei dringendem Bedarf oder hohem Aufwand beantragt werden
Darüber hinaus sind auch die Fahrtkosten mit einem KS-Tier zum Tierarzt erstattungsfähig und können entsprechend abgerechnet werden.
So viel erstmal zu den vom Verein getragenen Kosten.
Für die Patentiere sind zudem beim Kaninchenladen und dem Kleintierbistro CarePakete eingerichtet, um es den Paten zu ermöglichen, ihren Patentieren Leckereien zukommen zu lassen. Es gibt im Forum organisierte Oster- und Weihnachtsaktionen, wo die Pflegestellen Wünsche angeben können, die von Usern oder Paten gern aufgegriffen werden, um "ihre" Patentiere zu unterstützen.
Im Gegenzug sind die Pflegestellen verpflichtet, regelmäßig über das Notfalltier / das Patentier zu berichten. Hier, im Forum sowie für den Patennewsletter. Dies ist immens wichtig, denn nur so können wir Paten werben und bereits bestehende Paten über das Wohlbefinden des Patentiers informieren. Die Patenschaften tragen einen immensen Teil dazu bei, dass wir solche Tiere, deren Tierarztkosten insgesamt teilweise 30.000 – 50.000 € im Jahr betragen, überhaupt finanzieren können!
Zum Thema Partnertiere und Vergesellschaftungen mit anderen Kaninchen ist folgendes vereinbart:
Es findet keine Vergesellschaftung mit anderen Pflegetieren oder den eigenen Tieren statt.
Warum wurde dies so vereinbart?
Gesunde Pflegetiere bleiben durchschnittlich zwei bis vier Monate in der Pflegestelle, d.h. sie werden das Alleinsein überbrücken können.
Ein gehandicaptes, aber dennoch vermittlungsfähiges (Behinderung, Schnupfen, Zahnprobleme) Pflegetier kann schwerer vermittelbar sein. In einem solchen Fall kann das KS-Tier nach Rücksprache mit dem Vorstand sowohl mit den eigenen Tieren als auch mit anderen Pflegetieren vergesellschaftet werden.
Das bedeutet für die Pflegestelle: Ein längerer Aufenthalt der Zöglinge - für Paare kann man rund sechs bis zwölf Monate Vermittlungsdauer rechnen, bei verpaarten behinderten oder Schnupferkaninchen kann die Vermittlungsdauer u.U. wesentlich länger sein.
Abschließend zum Thema Franz Fluse folgende Information:
Jenny Gundlach schrieb uns heute (12.16 Uhr) eine Mail. In dieser schreibt sie uns, sie hat ein geeignetes Partnertier für Franz gefunden. Das auch schon seit längerer Zeit, denn nach ihren eigenen Worten musste das Tier einige Behandlungen durchlaufen und auch erst kastriert werden. Zudem schreibt sie hier selbst, dass sie das Tier während der Genesungszeit kennenlernen konnte.
Jenny schreibt uns weiterhin, das aufgrund der Tatsache, dass Franz nicht vermittlungsfähig sei, der Grund der Beantragung einer Vergesellschaftung in der PS mit einem privaten Tier/ Pflegetier grundsätzlich entfällt.
Hier liegt Jenny Gundlach falsch, denn wie dem Handbuch - Anlage Pflegetiere - zu entnehmen ist:
Wird ohne Rücksprache und Genehmigung des Vorstands vergesellschaftet, kann dies den Entzug des KS-Status bedeuten.
Es wird nicht zwischen vermittlungsfähigen und nicht vermittlungsfähigen Tieren entschieden.
Insofern hat uns Jenny (und auch die User, die hier im Thread nachgefragt haben) in den letzten Monaten - zumindest aber seit der Zeit, sei dem sie von dem zukünftigen Partnertier weiß - nachweislich im Unklaren über die Situation gelassen.
Jenny: Wir erwarten zeitnah (d.h. bis Ende der Woche) eine vollständige Berichterstattung zu Franz und seinem neuen Partnertier a) hier im Thread und b) für den Paten-Newsletter.