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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Chargennummer bei Impfungen, Angabe Pflicht?



Katharina
21.11.2013, 11:31
Ich habe immer gedacht dass der TA im Impfpass die Chargennummer angeben muss, jetzt behauptet ein TA, dass dem nicht so wäre. Weiß dazu jemand etwas? Mir fehlt gerade die Zeit bei den Herstellern anzurufen.

Simone G.
21.11.2013, 11:39
meine TÄ klebt immer einen kleinen Aufkleber in den Impfausweiß,
wo die Chargennummer drauf steht

april
21.11.2013, 11:40
Der TA sollte bei Gelegenheit nochmal die Tierimpfstoffverordnung, §40, 4 lesen: Es gibt Nachweispflichten bzgl. Datum der Abgabe, Mittel mit Zulassungsnummer, Chargenbezeichnung usw.
Insofern könnte er es im Impfpass unterlassen, müsste es aber über mehrere Jahre angeben können, auch Dir gegenüber. Bisschen albern.

Katharina
21.11.2013, 11:42
Danke april :umarm:

Finde ich das über die google-Suche oder hast du einen Link für mich?

Mein TA klebt auch die Schildchen ein bzw. schreibt die Nummer bei Großampullen dazu.

april
21.11.2013, 11:43
Beides, Link (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierimpfstv_2006/gesamt.pdf) und findet sich auch flott.

Katharina
21.11.2013, 11:54
Nochmals danke, das kann ich super weiterleiten. :freun:

Gast
21.11.2013, 12:04
Also einen Link hätte ich gerade nicht bereit gehabt, aber der TA ist natürlich verpflichtet, die Chargennummer im Pass zu notieren.

Alexandra K.
21.11.2013, 12:52
Ich habe immer die Aufkleber der Einzeldosen im Pass.*g*