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Thema: Erledigt: Vermieter will Kaninchen rausschmeißen!

  1. #1
    Benutzer Avatar von Lisa1188
    Registriert seit: 30.04.2010
    Ort: Krefeld
    Beiträge: 70

    Standard Erledigt: Vermieter will Kaninchen rausschmeißen!

    Mein Vermieter möchte meine Kaninchen aus der Wohnung haben. Ich habe 3 Nasen in einem 10 m² Zimmer... Was ist da erlaubt? Darf er das? Was kann ich tun?

    Er hat schon angedeutet, dass wenn ich das nicht regel, er mich rausschmeißt. Er will die Wohnung halt bald verkaufen und dann dürfen da keine Tiere und Tiergeruch sein...
    Solange Menschen denken dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen dass Menschen nicht denken.

  2. #2
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.283

    Standard

    Wenn er die Wohnung verkaufen will schmeißt er Dich doch eh bald raus, oder?

    Wenn die Tiere da nichts kaputt gemacht haben würde ich nichts machen.
    Kaninchenhaltung kann nicht verboten werden.

  3. #3
    Benutzer Avatar von Jessikuh
    Registriert seit: 12.02.2011
    Ort: Bergisch Gladbach
    Beiträge: 81

    Standard

    Soweit ich weiss ist es ungefragt erlaubt Kleinltiere zu halten, sofern diese sich in einem Käfig befinden.

    Alles weitere muss meines Wissens nach mit dem Vermieter geregelt werden.

    Bin da aber auch kein Experte, habe es nur öfters schon gelesen.
    Liebe Grüße von
    Jessica mit


  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 25.08.2011
    Ort: Hannover
    Beiträge: 403

    Standard

    ich bin mir nicht ganz sicher, aber schau mal in deinen vertrag was drin steht. meistens sind kaninchen und co. ja nur erlaub, weil sie eigentlich als käfigtiere gelten. sobald katzen erlaubt sind denke ich sind die hasen auch okay.

    Edit: Ah okay war zu langsam
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

  5. #5
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.283

    Standard

    http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html

    ....Allgemein erlaubt ist nach überwiegender Ansicht die Haltung von Kleintieren. Dies gilt auch dann, wenn nichts im Mietvertrag steht. ....Der Mieter darf sein Tier auf übliche, bzw. möglichst artgerechte Weise halten. Störungen, die von dem Tier ausgehen, sind auf das übliche und unvermeidliche Maß zu beschränken.....
    http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Haustierhaltung.htm
    Verbietet der Mietvertrag jegliche Form von Haustierhaltung ist das unwirksam. Kleintiere, wie z.B. Vögel, Fische oder Hamster darf der Mieter immer halten, egal was im Mietvertrag steht.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 21.10.2011
    Ort: Oldenburg
    Beiträge: 232

    Standard

    wenn du dir unsicher bist kannst du auch den Vermieterschutzbund fragen, den gibt es in den meisten Städten.

    Ich meine auch, dass eine Kleintierhaltung nicht verboten werden darf, wenn die Anzahl der Tiere normal bleibt. Man darf natürlich nicht unmengen an Kleintieren haben.

  7. #7
    Benutzer Avatar von Lisa1188
    Registriert seit: 30.04.2010
    Ort: Krefeld
    Beiträge: 70

    Standard

    wir hatten bis jetzt nen mündlichen mietvertrag. Ja, soll ich sie jetzt in nen käfig sperren? Ist doch auch quatsch!
    Solange Menschen denken dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen dass Menschen nicht denken.

  8. #8
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.283

    Standard

    Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann.
    http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ierhaltung.htm

  9. #9
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.283

    Standard

    Ja, soll ich sie jetzt in nen käfig sperren?
    Nein, irgendwo stand das man die Tiere artgerecht unterbringen darf sofern sie die Wohnung nicht kaputt machen.

    wir hatten bis jetzt nen mündlichen mietvertrag
    Das ist natürlich ganz schlecht!

    Wie lange wohnst Du da schon, kannst Du über den Kontoauszug beweisen das Du regelmäßig Miete zahlst ??
    Wenn ja wäre das einem Vertrag ähnlich, ansonsten kann er Dich natürlich sofort vor die Tür setzen.

  10. #10
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 25.08.2011
    Ort: Hannover
    Beiträge: 403

    Standard

    hab ich auch grad gelesen

    mündlicher mietvertrag ist so aber auch nicht rechtens. alles was eine langfristige mietung von wohnräumen betrifft bedarf einer schriftform und wäre jetzt auch besser für dich.

    denn eigentlich, wenn er verkaufen will musst du nicht raus. er kann nur auf eigenbedarf plädieren, dann muss er da aber rein. ansonsten muss er dich als mieter mit an die neuen eigentümer verkaufen
    „Das schönste Denkmal, das ein Lebewesen bekommen kann, steht in den Herzen der Liebenden"Albert Schweizer

  11. #11
    Selina_San - chaotische Chaotin Avatar von Sandra C.
    Registriert seit: 03.09.2008
    Ort: Essen (Ruhrgebiet)
    Beiträge: 121

    Standard

    Zitat Zitat von mausefusses Beitrag anzeigen
    Wenn er die Wohnung verkaufen will schmeißt er Dich doch eh bald raus, oder?
    Zitat Zitat von Sunny3108 Beitrag anzeigen
    denn eigentlich, wenn er verkaufen will musst du nicht raus. er kann nur auf eigenbedarf plädieren, dann muss er da aber rein. ansonsten muss er dich als mieter mit an die neuen eigentümer verkaufen
    Kenn ich auch nur so, dass du als Mieter nicht raus musst, wenn das Haus verkauft wird. Natürlich kann der neue Eigentümer auf Eigenbedarf plädieren, aber sowas muss man auch beweisen, dass man es wirklich persönlich nutzt ^^

    Nur ein mündlicher Mietvertrag ist natürlich.... sch... . Seit wann wohnst du denn da?

    Ich drück die Daumen

  12. #12
    Kaninchensklave Avatar von Sarah R.
    Registriert seit: 23.02.2009
    Ort: Langenhagen bei Hannover
    Beiträge: 501

    Standard

    Kleintierhaltung ist wie schon geschrieben grundsätzlich erlaubt und kann nicht verboten werden, Uneinigkeit herrscht aber über Anzahl (bei 3 hast du aber kein Problem) und Haltungsform. Nur, weil irgendwo im Internet steht, man darf die Tiere möglichst artgerecht halten, heißt das noch lange nicht, dass man sie auch frei halten darf. Die Rechtsoprechung geht von Käfig- oder wenigstens Gehegehaltung aus - so kann das Tier die Wohnung nicht schädigen, ergo darf es nicht verboten werden. Sind die Tiere aber "Freigänger", sind sie für die Wohnung genau so gefährlich wie Katzen, die verboten werden dürfen.
    Wegen Tiergeruch darf er sie dir nicht verbieten, nur wegen übermäßigem Gestank, der bei dir ja sicher nicht vorhanden ist

    Bau doch einfach ein Gehege auf, wenn er sich anmeldet, und lass sie danach wieder frei. So bist du auf der sicheren Seite
    Mit der kleinen Lotta aus der Krachmacherstraße, dem großen Stan Laurel und dem andalusischen Herzensbrecher-Wuff Guapo
    Im Herzen Ernie & Bertha, Knöppi & Schnuff, Teddy & Emma

  13. #13
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 10.11.2008
    Ort: NRW
    Beiträge: 632

    Standard

    Ich würde in jedem Fall Rat beim Mieterschutzverein suchen, schau mal hier:

    http://www.muenster.org/mieterverein/

    Wie lange wohnst du bzw. wohnen die Kaninchen denn schon dort? Offenbar wusste er ja davon und hat es bisher geduldet....aber Gesetz hin oder her, es ist natürlich immer schwierig, wenn so ein Thema erstmal im Raum steht. Er wird sicher immer wieder davon anfangen.

    Drücke die Daumen!

  14. #14
    lieselotte
    Gast

    Standard

    Mündliche Verträge sind auch gültig.Hatte deswegen schonmal ne Gerichtsverhandlung und musste zahlen.Er kann Dir sonstwas anhängen und Du musst erstmal das Gegenteil beweisen...sehr schlecht...

  15. #15
    Erfahrener Benutzer Avatar von TinaG
    Registriert seit: 09.09.2010
    Ort: Hamm, Westf.
    Beiträge: 147

    Standard

    Beim Mieterverein musst du Mitglied werden und jährlich zahlen.
    Die Verbraucherzentralen beraten auch im Mietrecht, da zahlst du pro 15 Minuten Beratung einen bestimmten Betrag.

  16. #16
    Helfersyndrominhaberin Avatar von Rabea G.
    Registriert seit: 07.07.2009
    Ort: 46242 Bottrop
    Beiträge: 3.753

    Standard

    Zitat Zitat von Sandra C. Beitrag anzeigen
    Kenn ich auch nur so, dass du als Mieter nicht raus musst, wenn das Haus verkauft wird. Natürlich kann der neue Eigentümer auf Eigenbedarf plädieren, aber sowas muss man auch beweisen, dass man es wirklich persönlich nutzt ^^

    Nur ein mündlicher Mietvertrag ist natürlich.... sch... . Seit wann wohnst du denn da?

    Ich drück die Daumen
    Und selbst Eigenbedarf ist wohl nicht so simpel durchzusetzen. Es geht nicht, dass der vermieter sagt, dass er Eigenbedarf anmeldet und du innerhalb von 1 Woche oder einem monat ausziehen musst.
    Und Eigenbedarf kann er nur nutzen, wenn er die Wohnung für sich oder jemanden seiner Familie benötigt. "Nur" zum Verkauf an irgendjemanden kann er dich nicht rauswerfen. Täuscht er Eigenbedarf vor, kannst du ihn auf Schadensersatz verklagen.

    Mein Freund sucht auch gerade nach einer Immobilie. Mittlerweile nur noch nach einer Wohnung, vorher nach einem Meherfamilienhaus. Aber die Mieter in diesem Haus hätte er "mitkaufen" müssen und dann halt die Miete einkassiert.

    Ein Arbeitskollege hat auch mal eine Wohnung gekauft, wo es hieß, dass die Mieter darin ausziehen würden. Sie zogen nie aus und er konnte die Wohnung nicht nutzen, war ein Härtefall und die Mieter haben Widerspruch eingelegt.

  17. #17
    Flöcki for President! :) Avatar von Fisch
    Registriert seit: 06.07.2006
    Ort: bei FFM
    Beiträge: 1.256

    Standard

    Soweit ich weiß, hast Du nach ner Zeit auch mit mündlichem Mietvertrag Gewohnheitsrecht. Eigenbedarf kann er nur mit Vorlaufzeit von 1 Jahr anmelden. Die Wohnung kann er sonst m.E. auch vermietet verkaufen, von daher wird es nicht einfach, Dich da raus zu kriegen

    Vor allem selbst wenn die Eigenbedarfskündigung nach 1 Jahr wirksam wird, ist es echt schwierig, einen unwilligen Mieter da rauszuschmeißen, erstmal muß der Vermieter klagen.

  18. #18
    Benutzer Avatar von Lisa1188
    Registriert seit: 30.04.2010
    Ort: Krefeld
    Beiträge: 70

    Standard

    Könnte er mir denn einfach so kündigen (aus frust, weil ich die kaninchen behalte)? gilt da auch die 3-monatsfrist? Ändert es was, dass die nasen schon an den wänden waren? Also schon schaden entstanden ist?
    Solange Menschen denken dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen dass Menschen nicht denken.

  19. #19
    Kaninchensklave Avatar von Sarah R.
    Registriert seit: 23.02.2009
    Ort: Langenhagen bei Hannover
    Beiträge: 501

    Standard

    Nein, er muss die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.

    Das mit den Wänden ist wumpe, das fällt dann eben unter deine Schönheitsreparaturpflicht. Wenn du selbst die Wände beschädigt hättest, wäre es ja auch nicht anders
    Mit der kleinen Lotta aus der Krachmacherstraße, dem großen Stan Laurel und dem andalusischen Herzensbrecher-Wuff Guapo
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  20. #20
    schnubbi
    Gast

    Standard

    Hallo

    soweit ich weis ist kleintierhaltung erlaubt und muss nirgens angegeben werden, außer in deinen mietvertrag steht ausdrücklich das kleintierhaltung nicht erlaubt ist! Ich drücke dir alle Tatzen das du deinen ärger bald los bist!

    LG Andrea

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