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Thema: Videobeweise sammeln gegen Hundehalter [Rechtsfrage]

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Terrahamster
    Registriert seit: 10.12.2016
    Ort: Itzehoe
    Beiträge: 593

    Standard Videobeweise sammeln gegen Hundehalter [Rechtsfrage]

    Moin!

    Ich wurde im Hundetread darauf hingewiesen, einen eigenen Thread zu meinem Thema aufzumachen, da es wohl um eine allgemeine Rechtsfrage geht. Ich kopiere mal den Text:

    Wisst ihr eigentlich, wie die rechtliche Lage ist, wenn man eine öffentliche Straße filmt, um einen Hundehalter der Tierquälerei zu überführen? Bringt man sich damit selbst in Schwierigkeiten, weil man fremde Personen heimlich filmt?
    Ich kenne einen Hundehalter, der täglich die Straße gegenüber von meinem Wohnhaus entlang geht. Ab und zu lässt der Mann seine Aggression an dem Hund aus und tritt nach ihm oder schlägt ihn mit der Leine. Ich will jetzt Beweise sichern, damit der Hund ohne langes Vorspiel dem Mann weggenommen wird. Aus eigener Erfahrung weiß ich jedoch, dass Zeugenaussagen allein nicht viel bringen, wenn der Hund in einem guten Pflegezustand ist, was hier der Fall ist.
    Bei dem Hund handelt es sich um einen Stafford Terrier. Da es in S-H keine Rasseliste mehr gibt, kann ich den Joker leider nicht ausspielen. Kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der Mann, ein Drogensüchtiger, die nötigen Auflagen erfüllen würde.
    Mein Plan ist es, die nächsten zwei Wochen seine Mittagsrunde zu filmen und belastendes Material zu sammeln, bevor ich ihn anzeige. Mir tut der Hund nämlich nur noch leid.
    Es geht also um die Frage, ob ich mich selber strafbar mache, wenn ich von meiner Wohnung aus die gegenüberliegende Straßenseite filme. Wann genau dieser Hundehalter dort langgeht, kann ich nur schätzen. In der Regel geht er zwischen 11.45 Uhr und 13 Uhr Gassi.
    Als er seinen Hund das letzte Mal getreten hat, hat er sich vorher umgesehen, ob ihn jemand beobachtet. Heißt, ich muss die Kamera zwischen meinen Zimmerpflanzen aufstellen und laufen lassen...

    Das Videomaterial wird ausschließlich an die für die Anzeige zuständigen Personen weitergereicht und nicht öffentlich gemacht.

    Die Frage ist, ob er mich im Umkehrschluss anzeigen kann, weil ich ihn gefilmt habe, und was in dem Fall auf mich zu käme. Auf sein Verhalten habe ich den Mann letztes Jahr schon einmal aufmerksam gemacht und gegen das Fenster gekloppft. Da bekam ich unter Anderem die Halsabschneidergeste zu sehen, und er hat getan, als ob er sich einen runterholt. Die Adresse ist bekannt. Eine Arbeitskollegin und Freundin von mir wohnt im selben Wohnblock und meint, der Typ ist nicht ganz dicht. Darum weiß ich auch, dass er Drogen nimmt.
    Ich will ihn trotzdem drankriegen.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Mikado
    Registriert seit: 24.04.2012
    Ort: Kleines Kaff
    Beiträge: 2.194

    Standard

    Ich würde davon ausgehen, dass du dich strafbar machst, wenn du den Mann filmst. Filmen in den öffentlichen Raum hinein, Verletzung der Persönlichkeitsrechte und so ... vor allem, da du die Kamera ja evtl. über Stunden laufen lassen musst und somit auch andere Menschen mit filmst.

    Vielleicht meldest du das mal beim Ordnungsamt, oder fragst bei der Polizei nach, wie mit einer Anzeige ohne Beweismaterial vorgegangen wird.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
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    Beiträge: 2.270

    Standard

    Ist vielleicht ähnlich wie mit den Dashcams im Auto.
    Ist ja noch so bissl Grauzone.

    So ganz rechtlich sauber wird es auf jeden Fall nicht sein.

    Frag doch mal bei eurem Tierschutz nach, was du am besten machen solltest.
    LG Sandra

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  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
    Ort: Kreis München
    Beiträge: 2.270

    Standard

    Mir fiel jetzt gerade noch ein...

    Dashcamvideos werden ja sogar bei Youtube gepostet, da wird ja auch ziemlich viel aufgenommen...
    Aber da ist es sehr wichtig, dass z.B. die Kennzeichen nicht zu erkennen sind.

    Und auch Personen müssen unkenntlich gemacht werden.

    Edit: dies stellt jetzt aber keine Rechtsberatung da.
    LG Sandra

    In Erinnerung an Charly, Kitty, Mucki, Jolly Jumper, Jim Knopf, Gisela, Zorro, Michelle, Hanna, Micky, Ernie, Agathe, Kimba, Bommel, Fanta, Tico, Bert und Lucky Luke

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Almuth N.
    Registriert seit: 14.07.2015
    Ort: Mittelhessen
    Beiträge: 1.838

    Standard

    Mein Bauchgefühl ginge auch in die Richtung beim Ordnungsamt nachzufragen wie du vorgehen sollst, bzw die darauf aufmerksam zu machen

  6. #6
    mit drei Pansenliebhabern :D Avatar von Kim R.
    Registriert seit: 26.06.2009
    Ort: Goslar (bei Braunschweig)
    Beiträge: 1.213

    Standard

    Man darf sein eigenes Grundstück filmen. Alles darüber hinaus gilt als Verstoß gegen die Datenschutzverordnung und ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Passanten. Also ja, es ist strafbar.

    In wie weit es als Beweismittel zugelassen würde, hängt davon ab wie der Richter die Verhältnismäßigkeit der Straftat des Mannes zu seinem Einschnitt in seine Persönlichkeitsrechte sieht. Und bei Datenschutz vs Tierschutz bin ich mir sehr sicher, dass der Datenschutz gewinnen wird.


    Warum direkt eine Anzeige schalten und Beweise sammeln und nicht erstmal mit dem Mann selbst reden?

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von sanny_picco
    Registriert seit: 02.01.2011
    Ort: Kreis München
    Beiträge: 2.270

    Standard

    Zitat Zitat von Kim R. Beitrag anzeigen
    Warum direkt eine Anzeige schalten und Beweise sammeln und nicht erstmal mit dem Mann selbst reden?
    Das wäre natürlich der Königsweg....

    Aber nachdem er schon so negativ reagiert hat, als er durch klopfen an die Fensterscheibe auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht wurde, glaub ich nicht, dass das was bringen würde.

    Ich würde mich gar nicht trauen, so einen Typen auf diese Sache anzusprechen.
    LG Sandra

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  8. #8
    Erfahrener Benutzer Avatar von Terrahamster
    Registriert seit: 10.12.2016
    Ort: Itzehoe
    Beiträge: 593

    Standard

    Zitat Zitat von Kim R. Beitrag anzeigen
    Warum direkt eine Anzeige schalten und Beweise sammeln und nicht erstmal mit dem Mann selbst reden?
    Mit dem kann man nicht reden. Er hat mir gedroht, und er hat meiner Freundin gedroht. Der ist komplett durch. Abgesehen davon, dass er seinen Hund grundlos schlägt, macht er es auch in einer Intensität, die ohne Zweifel Schmerzen verursacht. Einmal hat er die Leine wie eine Peitsche geschwungen und sie auf den Hund knallen lassen. Mit so einem würdest du sicher auch nicht reden wollen.

    Bezüglich "Straftaten filmen" habe ich im Netz gefunden, dass man dafür nicht belangt wird, wenn man die Aufnahmen der Polizei zur Verfügung stellt. Verboten ist, sie im Netz zu verbreiten, was ich nicht vorhabe. Ich halte nichts von Lynchjustiz.

    Ich werde die zuständigen Stellen wohl wirklich anschreiben müssen.
    Geändert von Terrahamster (22.03.2020 um 16:39 Uhr)

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