Moin!
Ich wurde im Hundetread darauf hingewiesen, einen eigenen Thread zu meinem Thema aufzumachen, da es wohl um eine allgemeine Rechtsfrage geht. Ich kopiere mal den Text:
Es geht also um die Frage, ob ich mich selber strafbar mache, wenn ich von meiner Wohnung aus die gegenüberliegende Straßenseite filme. Wann genau dieser Hundehalter dort langgeht, kann ich nur schätzen. In der Regel geht er zwischen 11.45 Uhr und 13 Uhr Gassi.Wisst ihr eigentlich, wie die rechtliche Lage ist, wenn man eine öffentliche Straße filmt, um einen Hundehalter der Tierquälerei zu überführen? Bringt man sich damit selbst in Schwierigkeiten, weil man fremde Personen heimlich filmt?
Ich kenne einen Hundehalter, der täglich die Straße gegenüber von meinem Wohnhaus entlang geht. Ab und zu lässt der Mann seine Aggression an dem Hund aus und tritt nach ihm oder schlägt ihn mit der Leine. Ich will jetzt Beweise sichern, damit der Hund ohne langes Vorspiel dem Mann weggenommen wird. Aus eigener Erfahrung weiß ich jedoch, dass Zeugenaussagen allein nicht viel bringen, wenn der Hund in einem guten Pflegezustand ist, was hier der Fall ist.
Bei dem Hund handelt es sich um einen Stafford Terrier. Da es in S-H keine Rasseliste mehr gibt, kann ich den Joker leider nicht ausspielen. Kann mir nämlich nicht vorstellen, dass der Mann, ein Drogensüchtiger, die nötigen Auflagen erfüllen würde.
Mein Plan ist es, die nächsten zwei Wochen seine Mittagsrunde zu filmen und belastendes Material zu sammeln, bevor ich ihn anzeige. Mir tut der Hund nämlich nur noch leid.
Als er seinen Hund das letzte Mal getreten hat, hat er sich vorher umgesehen, ob ihn jemand beobachtet. Heißt, ich muss die Kamera zwischen meinen Zimmerpflanzen aufstellen und laufen lassen...
Das Videomaterial wird ausschließlich an die für die Anzeige zuständigen Personen weitergereicht und nicht öffentlich gemacht.
Die Frage ist, ob er mich im Umkehrschluss anzeigen kann, weil ich ihn gefilmt habe, und was in dem Fall auf mich zu käme. Auf sein Verhalten habe ich den Mann letztes Jahr schon einmal aufmerksam gemacht und gegen das Fenster gekloppft. Da bekam ich unter Anderem die Halsabschneidergeste zu sehen, und er hat getan, als ob er sich einen runterholt. Die Adresse ist bekannt. Eine Arbeitskollegin und Freundin von mir wohnt im selben Wohnblock und meint, der Typ ist nicht ganz dicht. Darum weiß ich auch, dass er Drogen nimmt.
Ich will ihn trotzdem drankriegen.
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