Wer sich über Internet informiert hat, sowohl vor wie nach der Katastrophe in Krefeld, konnte an sehr vielen Stellen lesen, dass das Verbot von Himmelslaternen in Deutschland nacb Bundesländern geregelt sei, und dass es speziell in MV gestattet sei. Das keineswegs als vereinzelte Falschmeldung, sondern breit gestreut. Ich habe gehört, es hätten sich 70 Personen in Krefeld gemeldet. Das waren doch erheblich mehr Freunde der Himmelslaternen als man annehmen würde, wenn das Verbot so klar und bekannt gewesen wäre. Und ich will echt nicht gemein sein, aber Krefeld ist doch eher eine Provinzstadt. Wieviel wären das erst in richtigen Städten?
In Bezug auf die Schweiz kann ich Dir sagen, dass die Laternen nicht „zu einem guten Teil“ verboten sind. Das betrifft nur sehr wenige Kantone, nicht einmal im ganzen Kanton Zürich. Auf der Karte, die Du verlinkt hast, sieht das umfangreicher aus, weil da jeder popelige Segelflugplatz berücksichtigt wurde. Für die Bewilligung wendet man sich an den Flugplatzleiter, und wie das abläuft, kann ich Dir auch sagen: kurzes Gespräch über den Gartenhag und fertig. Ich hab zu meiner Freude gesehen, dass der Kleinstflugplatz in meiner Nähe auch eingezeichnet ist; den Flugplatzleiter kenne ich, daher weiss ich das.
Da es in der Schweiz zur nationalen Identität gehört, im Wald bei offenem Feuer zu grillieren und das hier von Kleinauf auch geübt wird, würde ich nicht davon ausgehen, dass mit einem grossflächigen Verbot bald zu rechnen wäre. Die Schweizer sind bei Einschränkungen ihrer Freiheit eher zurückhaltend. Selbst als die Schweiz km Sommer 2018 trocken wie Zunder war, sind die Dinger nicht verboten worden.
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