Das ist vielleicht so ein gruppendynamisches Ding. Ausgelassene Feier, jemand den man mag bringt Himmelslaternen mit, der wird doch wissen was er tut also Zünd ich mir auch eine an und denk mir nix...
Ein Richter hat die Dinger wohl als " deutlich erkennbaren fliegenden Brandsatz" bezeichnet. Wesentlich gefährlicher als Raketen, die in seltenen Fällen auch mal was entzünden. Aber da ist eben auch der Unterschied mit der offenen Flamme . Was ich gelesen habe zahlt auch in einigen Fällen die Haftpflicht deswegen nicht.
Sie wurden ja auch verboten weil es damals viele Brände gab und bei einem ein schlafender 10 jähriger im Nachbarhaus verbrannte
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