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Thema: TVT schreibt größere Grundflächen für Kaninchen vor

  1. #1
    Administrator Avatar von Marion S.
    Registriert seit: 10.04.2015
    Ort: lübeck
    Beiträge: 2.804

    Standard TVT schreibt größere Grundflächen für Kaninchen vor

    Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden, dürfen ab sofort nicht mehr in handelsüblichen Ställen oder Käfigen eingesperrt werden. Eine Mindestfläche von 6m² Grundfläche für zwei Kaninchen (jedes weitere + 20% Grundfläche) schreiben die vor kurzen veröffentlichten Vorgaben der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) vor. Die Angaben der TVT gelten als Angabe zur Auslegung von §2 Tierschutzgesetz (TschG), welches vorschreibt,....
    Quelle: https://www.kaninchenwiese.de/

    Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz / Merkblatt-Kaninchen
    https://www.tierschutz-tvt.de/alle-m...019.pdf&did=38

    Super oder ??

  2. #2
    Trauert immer noch um ihren kleinen "Merktnix"... Avatar von feiveline
    Registriert seit: 23.09.2013
    Ort: Nordlicht
    Beiträge: 9.631
    Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)

  3. #3
    Gast
    Gast

    Standard

    Und auch schon länger auf unserer HP: https://www.kaninchenschutz.de/kanin.../merkblatt-tvt

  4. #4
    lebt im Tiny Haus!! Avatar von Sabine L.
    Registriert seit: 29.01.2014
    Ort: Oberpfälzer Wald
    Beiträge: 4.825

    Standard

    Heißt das nun das ich eine Haltung im handelsüblichen Käfig beim Veterinäramt anzeigen darf?
    LG von Bine mit den Außennasen Barilla und Rigatoni, Knolle und Schorschi
    Zampino ausquartiert

    Tief im Herzen: Bombo, Canella, Krümel, Luigi, Bandita, Mats Müller, Branca, Keks, Morenito, Ramazotti, Pepone, Camillo, Sputnik, Stinker, Daisy, Rasputin

  5. #5
    Gast
    Gast

    Standard

    Nein - leider nicht. Es ist eine Haltungsempfehlung. Kein Gesetz. Das hat an vielen Stellen für Verwirrung gesorgt. Aber - und deswegen finde ich die Nachricht dennoch gut - es besteht Hoffnung, dass daraus etwas verbindliches wird. Wann das so sein wird... na ja .

  6. #6
    Administrator Avatar von Marion S.
    Registriert seit: 10.04.2015
    Ort: lübeck
    Beiträge: 2.804

    Standard

    Claudia, wieso bist Du Dir da so sicher?

    Kaninchenwiese schreibt dazu:

    "Die Angaben der TVT gelten als Angabe zur Auslegung von §2 Tierschutzgesetz (TschG), welches vorschreibt, dass jeder Halter seine Kaninchen „verhaltensgerecht unterzubringen“
    hat und er „die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken [darf], dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden“. Im Falle eines Gerichsverfahrens werden die Merkblätter der TVT als Sachverständigengutachten zur Auslegung des §2 Tierschutzgesetz herangezogen und dienen den Amtsveterinären als Vorgabe für Mindestanforderungen in der Hauskaninchenhaltung.

  7. #7
    Gast
    Gast

    Standard

    Du zitierst es selbst: es ist eine Angabe zur Auslegung. Und nur weil ein Amtsvet eine Vorgabe hat, heißt es noch nicht, dass er auch veranlasst, dass das so umgesetzt wird. Und dass das kein subjektives Enpfinden ist, zeigen mir die Massen an Fällen, wo wirklicher Handlungsbedarf seitens des Amtsvet erforderlich wäre und dieser unterbleibt. Letzter aktueller Fall: die dahinsiechenden Deichschafe in Hamburg. Nur aufgrund von massivem Druck aus der Öffentlichkeit wurde der Amtsvet tätig.

    Deswegen schmunzle ich schon, wenn ich was von Gerichtsverfahren lese. Sachlich alles korrekt - aber zeige mir ein Gerichtsverfahren, weil ein Halter sein Kaninchen im Käfig hält. Das wäre ein 6er im Lotto.

  8. #8
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 26.05.2014
    Ort: -
    Beiträge: 924

    Standard

    Kaninchenwiese legt sich das in dem Fall so aus wie sie es für richtig halten. Es ist kein Gesetz. Egal was irgendjemand behauptet. Finde es auch nicht richtig zu behaupten es wäre nun so.

    Ich habe leider auch wenig Hoffnung dass das jemals eins wird. Die Empfehlung gibt es schon lange. Bisher glaube ich mit 2m² pro Tier. Gebracht hat es leider auch wenig. Gesetz wurde es ebenfalls nie. Aber Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
    LG Britta

  9. #9
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.373

    Standard

    TVT Merkblatt 131.5 für Kaninchen im sozialen Einsatz sagt seit September 2011 schon "Mindestens 6 - 8 m² für 2 Tiere und 2 - 3 m² für jedes weitere Tier. Bei kleinen Rassen und vielseitiger Gestaltung von Stall und Auslauf evtl. auch etwas geringeres Flächenangebot. "

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