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Thema: Frage zu Fundtieren

  1. #21
    Erfahrener Benutzer Avatar von Monte
    Registriert seit: 18.05.2013
    Ort: Bayern
    Beiträge: 311

    Standard

    Achja.. wenn er wirklich erst seit heute draußen sein sollte, verhält er sich aber komisch.. er klopft, knurrt und nagt am Gitter bzw. will unbedingt raus, dabei hat er genügend Platz.. dann schläft er wieder und wieder das gleiche
    Liebe Grüße,
    Sabrina

  2. #22
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 19.01.2011
    Ort: .
    Beiträge: 1.524

    Standard

    Wenn du ihn beim TH meldest, dann kannst du ja sagen, dass du dich auskennst und bereit bist ihn zu pflegen usw. Kann mir nicht vorstellen, dass sie dann auf abgabe bestehen.
    Dort würde ich dann auch wg. der Kastra fragen. Dann kannst du dich auf die berufen, wenn was sein sollte.

  3. #23
    Erfahrener Benutzer Avatar von Svenni
    Registriert seit: 30.08.2012
    Ort: Lehrte (bei Hannover)
    Beiträge: 892

    Standard

    Ich erläutere mal die rechtliche Lage zu Fundtieren (nicht erschrecken, falls zu viel Beamtendeutsch) :

    Auch Fundtiere sind Fundsachen, da Tiere laut BGB zu den Sachen gezählt werden. Findest du eine Handtasche, musst du dies ja auch der Polizei melden.
    Wenn sich der Eigentümer 6 Monate (wie schon geschrieben) nirgendwo gemeldet hat, dann kannst du so genannte "Fundrechte" in Anspruch nehmen und die "Sache" geht in dein Eigentum über.

    Bei einem offensichtlich ausgesetzten Tier ist es unwahrscheinlich, dass sich ein Eigentümer meldet, also in die Meldung eine reine Absicherung für dich. Falls nämlich doch der rechtmäßige Eigentümer irgendwann erfährt, dass du sein Tier an dich genommen hast ohne dies zu melden, dann kassierst du im schlimmsten Fall eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung.

    Wie gesagt, höchst unwahrscheinlich, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen
    Ich wollte jetzt keine Angst machen und nur einen kleinen Überblick über die rechtliche Situation verschaffen.
    Am besten könntest du das bei einer Polizeidienststelle anzeigen und bitte die Beamten am besten direkt mit dem Tierheim telefonisch in Kontakt zu treten. Schildere dem Tierheim die Situation und dass du den kleinen zunächst zu dir nehmen möchtest. Kontaktdaten von dir werden dann ja vermutlich weiter gegeben. Das Tierheim macht da in der Regel mit

    Liebe Grüße

  4. #24
    Igel Mama/im Stress
    Registriert seit: 23.01.2008
    Ort: Burgdorf/ Hannover
    Beiträge: 4.090

    Standard

    Zitat Zitat von Monte Beitrag anzeigen
    Achja.. wenn er wirklich erst seit heute draußen sein sollte, verhält er sich aber komisch.. er klopft, knurrt und nagt am Gitter bzw. will unbedingt raus, dabei hat er genügend Platz.. dann schläft er wieder und wieder das gleiche
    das hat aber mehr mit dem Charakter zu tun. Es gibt Kaninchen die lassen alles mit sich machen und dann die pfiffigen die sich dann beschweren.
    Mein Happy macht das auch aber er kennt nur mini Buchten und sein jetziges Gehege.
    Lg Nadine

  5. #25
    Astrid Avatar von asty
    Registriert seit: 05.12.2011
    Ort: Rheine
    Beiträge: 4.299

    Standard

    Zitat Zitat von Monte Beitrag anzeigen
    Ich habe jetzt mal Zettel ausgehangen und warte 5 Tage.
    Mit oder ohne Foto? Das würde ich aber nur ohne Foto machen.

    Nachher steht jemand vor deiner Tür und behauptet es wär seins, denn seins sieht auch so und so aus.

    Wenn jemand sein Tier vermisst, wird er sich auch auf eine Anzeige ohne Foto melden und dann sein Tier bescheiben. Wenn die dann passt, sagt er die Wahrheit

  6. #26
    PS-Versager
    Registriert seit: 10.08.2009
    Ort: nördlich Hamburg
    Beiträge: 16.853

    Standard

    Aushänge unbedingt ohne Foto machen, dem Tierheim solltest Du unbedingt Bescheid sagen, alles andere ist absolut unfair einem potenziellen Besitzer gegenüber.
    Wie gesagt: Wenn wirklich jemand ein Tier vermißt dann weiß das Tierheim das in der regel schon ehe es gefunden wird.
    Das Tierheim hat sicher nichts dagegen wenn Du das Tier nimmst.

  7. #27
    Erfahrener Benutzer Avatar von Nadine B.
    Registriert seit: 21.10.2012
    Ort: Mannheim
    Beiträge: 567

    Standard

    Zitat Zitat von Svenni Beitrag anzeigen
    Ich erläutere mal die rechtliche Lage zu Fundtieren (nicht erschrecken, falls zu viel Beamtendeutsch) :

    Auch Fundtiere sind Fundsachen, da Tiere laut BGB zu den Sachen gezählt werden. Findest du eine Handtasche, musst du dies ja auch der Polizei melden.
    Wenn sich der Eigentümer 6 Monate (wie schon geschrieben) nirgendwo gemeldet hat, dann kannst du so genannte "Fundrechte" in Anspruch nehmen und die "Sache" geht in dein Eigentum über.

    Bei einem offensichtlich ausgesetzten Tier ist es unwahrscheinlich, dass sich ein Eigentümer meldet, also in die Meldung eine reine Absicherung für dich. Falls nämlich doch der rechtmäßige Eigentümer irgendwann erfährt, dass du sein Tier an dich genommen hast ohne dies zu melden, dann kassierst du im schlimmsten Fall eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung.

    Wie gesagt, höchst unwahrscheinlich, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen
    Ich wollte jetzt keine Angst machen und nur einen kleinen Überblick über die rechtliche Situation verschaffen.
    Am besten könntest du das bei einer Polizeidienststelle anzeigen und bitte die Beamten am besten direkt mit dem Tierheim telefonisch in Kontakt zu treten. Schildere dem Tierheim die Situation und dass du den kleinen zunächst zu dir nehmen möchtest. Kontaktdaten von dir werden dann ja vermutlich weiter gegeben. Das Tierheim macht da in der Regel mit

    Liebe Grüße
    Das hat Svenni sehr schön erläutert.

    Und wie schon geschrieben, wenn du Aushänge vom Kaninchen machst, dann immer ohne Foto!

  8. #28
    Erfahrener Benutzer Avatar von Mümmel
    Registriert seit: 20.07.2012
    Ort: Niedersachsen
    Beiträge: 552

    Standard

    Bei dem einen Fundkaninchen (auch unkastrierter Rammler und sehr zahm, allerdings völlig zerbissen von mindestens einem anderen Kaninchen), das ich gefangen habe, hatte ich das Tierheim informiert und die waren froh, dass ich bereit war, ihn zu behalten, falls sich niemand meldet. Der Tierarzt hielt es auch für das normalste der Welt, ihn nach maximal 2 Wochen Wartezeit zu kastrieren und riet sogar dazu, obwohl er wusste, dass es ein Fundtier ist.

    Rechtlich genommen musst du offenbar 6 Monate warten, aber ich persönlich würde nicht länger als ein paar Wochen warten, weil ich schlicht davon ausgehen würde, dass sich die Besitzer, wenn sie ihn wirklich suchen, viel früher melden werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass er einfach ausgesetzt wurde, ist sehr groß. Ich würde im Interesse des Tieres agieren hier. Melden ja, aber 6 Monate warten würde ich nicht, auch wenn ein Risiko natürlich besteht.

  9. #29
    Erfahrener Benutzer Avatar von Kassandra
    Registriert seit: 17.04.2012
    Ort: Münster
    Beiträge: 995

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    Wenn du mit dem TH nix zu tun haben willst, reicht es, wenn du den Fund der Gemeinde (Fundbüro zB) meldest. Evtl. geht ersatzweise die Polizei...
    Nur dem TH melden reicht rechtlich gesehen nämlich gar nicht aus...

  10. #30
    Zeppelinchen im Farbenrausch Avatar von Walburga
    Registriert seit: 01.05.2012
    Ort: Aichach
    Beiträge: 3.198

    Standard

    Ich weis nicht wie das rechtlich ist, aber die meisten Gemeinden sind heilfroh wenn sie sich nicht um die Unterbringung des Tiers kümmern müssen.

    Normalerweise werden Tiere, die als Fundtiere ins Tierheim kommen nach 2 Wochen kastriert.

    Bei rundbäuchigen Häsinnen sind manche Tierheime da deutlich eifriger, oder wenn sie sich sicher sind, das niemand das Tier zurückfordert.

  11. #31
    Erfahrener Benutzer Avatar von Svenni
    Registriert seit: 30.08.2012
    Ort: Lehrte (bei Hannover)
    Beiträge: 892

    Standard

    Ich glaub wir haben sie verschreckt

  12. #32
    Erfahrener Benutzer Avatar von Nadine B.
    Registriert seit: 21.10.2012
    Ort: Mannheim
    Beiträge: 567

    Standard

    Zitat Zitat von Svenni Beitrag anzeigen
    Ich glaub wir haben sie verschreckt
    Mmh...

  13. #33
    Zeppelinchen im Farbenrausch Avatar von Walburga
    Registriert seit: 01.05.2012
    Ort: Aichach
    Beiträge: 3.198

    Standard

    Ich glaub nicht das wir sie verschreckt haben.

  14. #34
    Erfahrener Benutzer Avatar von Monte
    Registriert seit: 18.05.2013
    Ort: Bayern
    Beiträge: 311

    Standard

    Hey

    Nein ihr habt mich nicht verschreckt, ich muss nur immer lange arbeiten und hab dann keine Zeit mehr

    Bis heute hat sich keiner per Email.. über Ebay haben sich 3 gemeldet, passte aber nicht.

    Die Anzeigen waren ohne Foto und mit der Bitte, mir Infos über das Kaninchen zu senden um zu sehen, ob es denjenigen gehört.

    Um 17 Uhr heute haben wir ihn ins Tierheim gebracht, hoffe da meldet sich dann endlich jemand. Da wird er wenigstens kastriert.

    Meinen Eltern war das nicht so recht, ihn zu behalten
    Liebe Grüße,
    Sabrina

  15. #35
    Erfahrener Benutzer Avatar von Lena B.
    Registriert seit: 08.02.2012
    Ort: Bochum
    Beiträge: 1.523

    Standard

    Das mit deinen Eltern ist natürlich schade

  16. #36
    Benutzer
    Registriert seit: 04.06.2013
    Ort: Mildstedt
    Beiträge: 59

    Standard

    Zitat Zitat von Svenni Beitrag anzeigen
    Ich erläutere mal die rechtliche Lage zu Fundtieren (nicht erschrecken, falls zu viel Beamtendeutsch) :

    Auch Fundtiere sind Fundsachen, da Tiere laut BGB zu den Sachen gezählt werden. Findest du eine Handtasche, musst du dies ja auch der Polizei melden.
    Wenn sich der Eigentümer 6 Monate (wie schon geschrieben) nirgendwo gemeldet hat, dann kannst du so genannte "Fundrechte" in Anspruch nehmen und die "Sache" geht in dein Eigentum über.

    Bei einem offensichtlich ausgesetzten Tier ist es unwahrscheinlich, dass sich ein Eigentümer meldet, also in die Meldung eine reine Absicherung für dich. Falls nämlich doch der rechtmäßige Eigentümer irgendwann erfährt, dass du sein Tier an dich genommen hast ohne dies zu melden, dann kassierst du im schlimmsten Fall eine Strafanzeige wegen Fundunterschlagung.

    Wie gesagt, höchst unwahrscheinlich, aber der Teufel ist ein Eichhörnchen
    Ich wollte jetzt keine Angst machen und nur einen kleinen Überblick über die rechtliche Situation verschaffen.
    Am besten könntest du das bei einer Polizeidienststelle anzeigen und bitte die Beamten am besten direkt mit dem Tierheim telefonisch in Kontakt zu treten. Schildere dem Tierheim die Situation und dass du den kleinen zunächst zu dir nehmen möchtest. Kontaktdaten von dir werden dann ja vermutlich weiter gegeben. Das Tierheim macht da in der Regel mit

    Liebe Grüße
    Im Prinzip fast richtig, nur dass die Meldung einer Fundsache/Fundtieres an die zuständige Kommune (Ordnungsamt) zu richten ist, nicht an die Polizei. Wenn man ein Fundtier im Tierheim abgibt, übernehmen manche Tierheime die Meldung, aber nach § 965 ff BGB ist der Finder zur Meldung verpflichtet.

    Der Eigentümer hat sechs Monate Anspruch auf sein Tier, eine vorherige Weitervermittlung durch ein Tierheim erfolgt immer unter Eigentumsvorbehalt und der Eigentümer muss dem Tierheim bzw. dem neuen Besitzer die entstandenen Kosten erstatten. Bei Kastrationen kann der Eigentümer Schadensersatz verlangen, wenn es sich nachweislich um ein Zuchttier handelt.

    Herrenlose Tiere sind Tiere, an denen kein Eigentum besteht (§ 958 ff BGB). Das sind ausgesetzte Tiere (stellt eine Ordnungswidrigkeit da) bzw. Wildtiere und u. U. auch verwilderte Haustiere. Das die Kurzfassung.

  17. #37
    Erfahrener Benutzer Avatar von Ardanwen
    Registriert seit: 02.09.2011
    Ort: Mittelhessen
    Beiträge: 242

    Standard

    ...fehlt vielleicht nur noch, hinzuzufügen, dass man bei einem herrenlosen Tier durch Inbesitznahme auch das Eigentum daran erwirbt, wenn man das will.
    Das gilt nicht für Wildtiere, aber für herrenlose Haustiere, also für solche, die ausgesetzt wurden, weil sie der Eigentümer nicht mehr haben wollte und daher das Eigentum an ihnen aufgegeben hat (ist streitig, aber dies ist wohl die h.M.).
    Leider steht es den meisten Tieren nicht auf die Stirn geschrieben, ob sie herrenlos (also ausgesetzt) oder bloß verloren, also weggelaufen sind. Nur, wenn es offensichtlich ist (z.B. Kaninchen in einem Karton in einem Müllcontainer) kann man sicher von einer Eigentumsaufgabe durch den ehemaligen Eigentümer ausgehen. Dann kann man durch bloßes Ansichnehmen des Tieres selbst Eigentümer werden.
    Ist das Tier "nur" verloren, also weggelaufen und der Besitzer/Eigentümer sucht es, wollte das Eigentum daran also nicht aufgeben, dann wird man natürlich nicht selbst Eigentümer, wenn man das Tier an sich nimmt, der wirkliche Eiegntümer kann es also wieder herausverlangen.
    "Gott ist tot" (Nietzsche)

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