Das ist so nicht ganz richtig.Er kann Dir sonstwas anhängen und Du musst erstmal das Gegenteil beweisen...sehr schlecht...
Dem Angeklagten muß nachgewiesen werden was er gemacht hat ansonsten kann er nicht verurteilt werden.
Um einen mündlichen Vetrag zu unterstreichen wäre ein monatlicher Mietabgang der auf dem Kontoauszug nachweisbar ist von Vorteil.
Mietverträge können auch befristet sein und dann kann er kündigen.
Hier gibt es ja aber nun kein Vetrag was die Sache nicht erleichtert.
Wegen der Knainchen würde ich mir jedenfalls keine Gedanken machen.
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