Leider unterliegt diese dem Gesamtdeckungsprinzip, d.h. die Kommune die sie erhebt, kann diese Steuerabgaben auch für Aufgaben der Gemeinde verwenden, die mit Hunden, oder sonstigen Tieren, nichts zu tun haben.
Aber sowas kann man ändern. Das ist nicht in Stein gemeißelt, bedarf z.B. einer Satzungsänderung und schon könnte man die Gelder für den Tierschutz einsetzen.




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