Die Lagerungstemperatur eines Arzneimittels ändert sich nach Anbruch nur dann, wenn das explizit im Beipackzettel so vermerkt ist.
Ein Umfüllen des Arzneimittels hat keinen Einfluss auf die nötige Lagerungstemperatur, wenn dies nicht angegeben ("nach Anbruch kühl lagern", "nach Anbruch im Kühlschrank aufbewahren" usw.) ist.
Woher hast du denn die Information, dass "Metoclopramid unter diesen Vorraussetzungen immer im Kühlschrank aufbewahrt werden" sollte, Sherlock?



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