Könnte Convenia gewesen sein, Cefovecin (Wirkstoff von Convenia) untersteht allerdings der TäHaV und ist antibiogrammpflichtig, darf also nicht einfach so zur chirurgischen Prophylaxe angewendet werden. Für Ausnahmen braucht man gute Gründe (z.B. dass eine Probenahme nicht sinnvoll oder nicht möglich ist, nicht händelbares Tier, also keine Tablettengabe möglich und unzumutbar täglich zu spritzen etc.).
Kaninchen fallen da als Tierart zwar offiziell nicht drunter, aber sinnvoll ist es natürlich trotzdem nicht, ein Cephalosporin der 3./4. Generation (Reservesntibiotikum) „einfach so“ prophylaktisch einzusetzen.
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