Zitat Zitat von 3 Möhren Beitrag anzeigen
Der pauschale Notdienstzuschlag beträgt 50 Euro (netto), macht mit MwSt. 59 Euro. Im Notdienst darf der Tierarzt den 4-fachen Satz berechnen. Wenn du mich fragst, ich würde es so lassen wie es ist. Insbesondere wenn ich noch öfter dorthin gehen wollte. Manchmal werden Leistungen auch nicht berechnet die berechnet werden könnte und da kommt es ein wenig auf den "Guten Willen" der Praxis an und auf Sympathie. Andere Leistungen wie 59 Euro Notdienst-Pauschale, muss die Praxis aus Wettbewerbsgründen sogar(eigentlich) verlangen.
Ja, das ist mir bekannt, dass bis zum 4fachen Satz möglich ist.
Sie haben in Ihrem Leistungsverzeichnis für Notfälle generell den 2fachen festgeschrieben, unabhängig von der Uhrzeit. Also mit Termin Regelsatz, Notfall/Ohne Termin 2facher Satz.