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Thema: Abrechnung diskutierbar?

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tanja B.
    Registriert seit: 21.12.2010
    Ort: 26954 Nordenham
    Beiträge: 5.542

    Standard

    Die Abrechnung ist korrekt.
    Den zweifachen Satz müssen sie in der Notdienstzeit abrechnen. Die Pauschale von 59,50 € darf man erlassen, wenn es sich um eine Folgebehandlung (wie in deinem Fall) handelt. Völlig in Ordnung also.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 17.06.2018
    Ort: Lüneburger Heide
    Beiträge: 321

    Standard

    Zitat Zitat von Tanja B. Beitrag anzeigen
    Die Abrechnung ist korrekt.
    Den zweifachen Satz müssen sie in der Notdienstzeit abrechnen. Die Pauschale von 59,50 € darf man erlassen, wenn es sich um eine Folgebehandlung (wie in deinem Fall) handelt. Völlig in Ordnung also.
    Gut erklärt. Danke.

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