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Thema: Abrechnung diskutierbar?

  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 17.06.2018
    Ort: Lüneburger Heide
    Beiträge: 300

    Standard Abrechnung diskutierbar?

    Hallo ich bin etwas zwiegespalten..
    Mein Kaninchen hatte letztens in der Tierklinik einen regulären Termin zum Röntgen und zur Sono (nachdem Allgemeinuntersuchung, Zähne, Blut und Kot unauffällig waren). Auch hier konnte keine Ursache festgestellt, weshalb es sein Gewicht nicht halten kann... Somit sind wir wieder nach Hause. Zwei Stunden begann Unruhe, schnelle Atmung, Apathie und Temperaturabfall auf 35,1 Grad. Wir sind unverzüglich wieder zur Tierklinik gefahren.

    Da gerade erst Diagnostik gemacht wurde, wurde lediglich (erfolgreich) der Kreislauf stabilisiert und es konnte am nächsten Tag wieder entlassen werden.

    Es wurde alles mit dem 2fachen Satz abgerechnet, was ja normalerweise legitim ist... Aber in dieser Situation auch?
    Ich muss erwähnen, dass die zusätzlichen 50 Euro nicht in Rechnung gestellt wurden. Ich weiß aber nicht, ob dies einfach vergessen wurde oder ob es bewusst nicht berechnet wurde...

  2. #2
    _Gast
    Gast

    Standard

    Also es kommt auf die Uhrzeit an. Wenn es zum Notdienst war, dann ist das absolut korrekt. Da wirst du nichts ändern können. Da hätten sie sogar die Notdienstpauschale nehmen müssen. Und es wäre sogar möglich gewesen bis zum vierfachen Satz abzurechnen.
    Daher würde ich das bezahlen und gut sein lassen. Wahrscheinlich wird es sonst nur teurer.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 17.06.2018
    Ort: Lüneburger Heide
    Beiträge: 300

    Standard

    Bezahlt ist bereits.

  4. #4
    Hoppelmama Avatar von Sarah N.
    Registriert seit: 15.05.2018
    Ort: Berlin
    Beiträge: 159

    Standard

    Ich würde es wahrscheinlich auch wie Julia einfach lassen und froh sein, dass alles wieder gut ist.

    Man könnte vielleicht das Gespräch suchen, ob der Notfall im Zusammenhang mit der Untersuchung steht und ganz neutral fragen wann zu welchem Satz abgerechnet wird.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 13.07.2016
    Ort: Deutschland
    Beiträge: 4.397

    Standard

    Der pauschale Notdienstzuschlag beträgt 50 Euro (netto), macht mit MwSt. 59 Euro. Im Notdienst darf der Tierarzt den 4-fachen Satz berechnen. Wenn du mich fragst, ich würde es so lassen wie es ist. Insbesondere wenn ich noch öfter dorthin gehen wollte. Manchmal werden Leistungen auch nicht berechnet die berechnet werden könnte und da kommt es ein wenig auf den "Guten Willen" der Praxis an und auf Sympathie. Andere Leistungen wie 59 Euro Notdienst-Pauschale, muss die Praxis aus Wettbewerbsgründen sogar(eigentlich) verlangen.

  6. #6
    Gast
    Gast

    Standard

    Ehrlich gesagt grübel ich schon den ganzen Nachmittag, ob ich deine Frage richtig verstehe bzw. was die Frage/das Problem ist.

    Du warst beim Tierarzt, weil dein Tier Gewicht verliert.

    Die Diagnostik hat nichts ergeben.

    Das alles hat während einer regulären Sprechstunde stattgefunden.

    Du fährst nach Hause mit dem Tier.

    Kurze Zeit später, da ist dann schon Notdienst-Zeit, geht es dem Tier schlecht und du nimmst den Notdienst desselben TAs / der TK in Anspruch.

    Die Abrechnung ist korrekt, man hat dir scheinbar sogar die Notdienstgebühr erlassen und nicht den vollen Notdienstzuschlag berechnet.

    Ich würde die Abrechnung nicht diskutieren, würde wohl aber versuchen, mit dem TA Ursachenforschung zu betreiben, weswegen es dem Tier denn unmittelbar nach dem TA-Besuch so schlecht ging.

  7. #7
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tanja B.
    Registriert seit: 21.12.2010
    Ort: 26954 Nordenham
    Beiträge: 5.751

    Standard

    Die Abrechnung ist korrekt.
    Den zweifachen Satz müssen sie in der Notdienstzeit abrechnen. Die Pauschale von 59,50 € darf man erlassen, wenn es sich um eine Folgebehandlung (wie in deinem Fall) handelt. Völlig in Ordnung also.

  8. #8
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 17.06.2018
    Ort: Lüneburger Heide
    Beiträge: 300

    Standard

    Zitat Zitat von 3 Möhren Beitrag anzeigen
    Der pauschale Notdienstzuschlag beträgt 50 Euro (netto), macht mit MwSt. 59 Euro. Im Notdienst darf der Tierarzt den 4-fachen Satz berechnen. Wenn du mich fragst, ich würde es so lassen wie es ist. Insbesondere wenn ich noch öfter dorthin gehen wollte. Manchmal werden Leistungen auch nicht berechnet die berechnet werden könnte und da kommt es ein wenig auf den "Guten Willen" der Praxis an und auf Sympathie. Andere Leistungen wie 59 Euro Notdienst-Pauschale, muss die Praxis aus Wettbewerbsgründen sogar(eigentlich) verlangen.
    Ja, das ist mir bekannt, dass bis zum 4fachen Satz möglich ist.
    Sie haben in Ihrem Leistungsverzeichnis für Notfälle generell den 2fachen festgeschrieben, unabhängig von der Uhrzeit. Also mit Termin Regelsatz, Notfall/Ohne Termin 2facher Satz.

  9. #9
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 17.06.2018
    Ort: Lüneburger Heide
    Beiträge: 300

    Standard

    Zitat Zitat von Claudia Mü. Beitrag anzeigen
    Ehrlich gesagt grübel ich schon den ganzen Nachmittag, ob ich deine Frage richtig verstehe bzw. was die Frage/das Problem ist.

    Du warst beim Tierarzt, weil dein Tier Gewicht verliert.

    Die Diagnostik hat nichts ergeben.

    Das alles hat während einer regulären Sprechstunde stattgefunden.

    Du fährst nach Hause mit dem Tier.

    Kurze Zeit später, da ist dann schon Notdienst-Zeit, geht es dem Tier schlecht und du nimmst den Notdienst desselben TAs / der TK in Anspruch.

    Die Abrechnung ist korrekt, man hat dir scheinbar sogar die Notdienstgebühr erlassen und nicht den vollen Notdienstzuschlag berechnet.

    Ich würde die Abrechnung nicht diskutieren, würde wohl aber versuchen, mit dem TA Ursachenforschung zu betreiben, weswegen es dem Tier denn unmittelbar nach dem TA-Besuch so schlecht ging.
    Wir sind weiterhin dran.

  10. #10
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 17.06.2018
    Ort: Lüneburger Heide
    Beiträge: 300

    Standard

    Zitat Zitat von Tanja B. Beitrag anzeigen
    Die Abrechnung ist korrekt.
    Den zweifachen Satz müssen sie in der Notdienstzeit abrechnen. Die Pauschale von 59,50 € darf man erlassen, wenn es sich um eine Folgebehandlung (wie in deinem Fall) handelt. Völlig in Ordnung also.
    Gut erklärt. Danke.

  11. #11
    Gast
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Pappnase Beitrag anzeigen
    Wir sind weiterhin dran.
    Hilke, was ist denn aus dem Fall geworden (sowohl Rechnung, als auch dem Patienten) ?

  12. #12
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit: 17.06.2018
    Ort: Lüneburger Heide
    Beiträge: 300

    Standard

    Rechnung ist unverändert. Patient hält nun seit geraumer Zeit sein Gewicht.

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