Nix da... § 35 StVO in Verbindung mit §3 39 ... „Sonder- und Wegerechte sind unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflichten zugelassen,...“
...dann sind sein wenigen Minuten da...![]()
Nix da... § 35 StVO in Verbindung mit §3 39 ... „Sonder- und Wegerechte sind unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflichten zugelassen,...“
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Tierschutz ist kein Anlass zur Freude, sondern eine Aufforderung sich zu schämen, dass wir ihn überhaupt brauchen. (Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Theologe und Politiker)
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